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Kinder von Samenspendern Infos zum Vater gibt's neu per Post

  • Wer nach dem Jahr 2000 durch eine Samenspende gezeugt wurde, kommt künftig einfacher an Informationen zur Abstammung.
  • Bisher waren die Behörden verpflichtet, den Betroffenen die Informationen persönlich zu übergeben.
  • Ab dem 1. Januar 2019 können sich Betroffene nun Informationen zu ihrem Samenspender per Post schicken lassen. Oder sich über eine medizinische Fachperson informieren.

Betroffene können mit 18 Jahren ein Gesuch stellen, um Angaben zu ihren leiblichen Vätern zu erhalten. Das Samenspender-Register gibt es seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2001.

2019 werden die ersten registrierten Personen volljährig. «Wir gehen davon aus, dass die Anfragen kommen werden», sagt Ingrid Ryser vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). «Die Leute sagen, was sie wissen wollen und wir geben die Daten, über die wir verfügen.»

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