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Klarer Entscheid im Ständerat Schweiz kann Rechtshilfe an internationale Tribunale leisten

  • Die Schweiz soll künftig allen internationalen Strafinstitutionen Rechtshilfe leisten können.
  • National- und Ständerat sind einverstanden mit der vom Bundesrat beantragten Gesetzesänderung.

Die kleine Kammer hat am Donnerstag als Zweitrat der Änderung von Artikel 1 des Rechtshilfegesetzes zugestimmt - mit 41 zu 0 Stimmen. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen.

Das heute geltende Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) regelt nur die Zusammenarbeit zwischen Staaten. Für die Kooperation mit den internationalen Straftribunalen für Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie dem Ständigen Internationalen Strafgerichtshof wurden separate Gesetze erlassen.

Per Verordnung kann der Bundesrat die Zusammenarbeit zwar auf weitere Tribunale ausdehnen, doch nicht alle Strafinstitutionen erfüllen die dafür nötigen Kriterien. Mangels Rechtsgrundlage musste die Schweiz zum Beispiel 2016 ein Rechtshilfeersuchen des Uno-Sondertribunals für die Aufklärung des Mordes am ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri ablehnen. Für den Syrien-Mechanismus mit Sitz in Genf dürfte das Gleiche gelten.

Klare Kriterien, um Lücke zu schliessen

Mit einer neuen Rechtsgrundlage wollen Bundesrat und Parlament diese Lücke schliessen. Die vorgeschlagene Änderung lässt neu die Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen zu, wenn das Verfahren schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts betrifft.

Mit Strafinstitutionen, die andere Delikte des Strafrechts verfolgen, ist die Zusammenarbeit ebenfalls möglich, sofern sie auf eine verbindliche oder von der Schweiz unterstützte Uno-Resolution gestützt ist. Bundesrätin Karin Keller-Sutter unterstrich heute im Ständerat die Wichtigkeit des neuen Gesetzes: «Rasch reagieren zu können ist in der Rechtshilfe essenziell.»

Unter gewissen Bedingungen soll der Bundesrat die internationale Rechtshilfe auf weitere Institutionen ausdehnen können. Zu diesen Bedingungen gehören etwa, dass das Gericht rechtsstaatliche Prinzipien garantiert und dass die Zusammenarbeit der Wahrung von Schweizer Interessen dient. Die Verfahrensgrundsätze des IRSG werden sinngemäss angewendet, da die Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen nicht wesentlich anders verläuft als mit Staaten.

SRF 4 News, 03.12.2020, 10:00 Uhr ; 

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