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Nationalrat diskutiert am Valentinstag über die «Ehe für alle»
Aus Tagesschau vom 14.02.2019.
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Klarer Kommissionsentscheid Ehe für homosexuelle Paare einen Schritt weiter

  • Die Ehe soll für homosexuelle Paare geöffnet werden, inklusive Zugang zur Adoption.
  • Das will die Rechtskommission des Nationalrates.
  • Den Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen stellt sie zur Diskussion.

Die Kommission hat mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gesetzesentwurf verabschiedet, welcher die wesentlichen Elemente zur Öffnung der Ehe für alle beinhaltet, aber keinen Zugang zur Samenspende.

Sie stellt in der Vernehmlassung allerdings auch eine Variante mit Zugang zur Samenspende zur Diskussion, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Eine knappe Mehrheit lehnt diese Variante ab: Die Kommission sprach sich mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung dagegen aus.

Variante mit Samenspende

Heute steht die Samenspende nur gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren offen. Die Kommission stellt zur Diskussion, mit einer Änderung des Zivilgesetzbuches die Samenspende auch miteinander verheirateten Frauen zu ermöglichen.

Die Gegner argumentieren, dies würde zu einer Ungleichbehandlung zwischen lesbischen und schwulen Ehepaaren führen, da Eizellenspende und Leihmutterschaft verboten blieben. Ausserdem befürchten sie, dass die Kernvorlage damit überladen wäre und zu einem politischen Risiko für die Öffnung der Ehe werden könnte.

Ehe statt eingetragene Partnerschaft

Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen zurück. Heute steht die Ehe in der Schweiz nur heterosexuellen Paaren offen. Für gleichgeschlechtliche Paare besteht die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft.

Diese ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden. Unterschiede gibt es beispielsweise bei den Einbürgerungs-Voraussetzungen. Zudem besteht in eingetragenen Partnerschaften kein Recht auf die gemeinschaftliche Adoption von Kindern. Künftig sollen die Bestimmungen, die sich auf die Ehe beziehen, auch auf gleichgeschlechtliche Ehen Anwendung finden. So würden für alle dieselben Adoptionsbestimmungen gelten.

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