Die Forderung: Mit der Änderung des Raumplanungsrechts soll die Kleintierhaltung in Wohnzonen erleichtert werden, ohne neue Gebäude in der Landwirtschaftszone zuzulassen. Das will eine Kommissionsmotion aus dem Ständerat: Halter könnten ihrem Hobby ausserhalb der Bauzone nur frönen, wenn sie unweit der Landwirtschaftszone wohnten. Es wird eingeräumt, dass das Hobby Lärm- und Gerüche verursacht, was bei verdichtetem Wohnen als störend empfunden werde.
Bundesrat lehnte ab: Die Bundesrat verwies auf die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und betonte das Verdichtungsziel. Er wollte zudem das Gesetz nicht durch zusätzliche Ausnahmen komplizieren.
Das Parlament befand: Nach dem einstimmigen Ja des Ständerats im Herbst genehmigte der Nationalrat die Motion mit 97:72 Stimmen und präzisierte: Der Umbau von Bauten zur Kleintierhaltung wird nicht an die allfällig mögliche Erweiterung von Wohnbauten angerechnet. Bauten dürfen wieder aufgebaut werden, wenn sie durch höhere Gewalt, etwa Feuer, zerstört werden. Das muss nun der Ständerat noch prüfen.