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Muss Kleinwasserkraft KEV zurückzahlen?
Aus HeuteMorgen vom 18.01.2019.
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Kleinwasserkraftwerke in Nöten Nach ausgedörrter Strombilanz droht der Konkurs

  • Seit 2018 müssen Kleinwasserkraftwerke die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zurückzahlen, wenn sie nicht den vereinbarten Strom produzieren.
  • Doch ausgerechnet das Jahr 2018 war ungewöhnlich trocken, was kleinen Wasserkraftwerken die Stromproduktion erschwerte.
  • Absehbar aber ist, dass künftig nur Kraftwerke die KEV zurückzahlen müssen, die aus eigenem Verschulden die vereinbarte Mindestproduktion nicht erreichen.

Die kleinen Wasserkraftwerke der Schweiz haben ein schwieriges Jahr hinter sich. Im trockenen Sommer 2018 haben viele deutlich weniger Strom produziert als normal.

Ausgerechnet seit letztem Jahr müssen Kleinwasserkraftwerke nun aber die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV zurückzahlen, wenn sie nicht so viel Strom produzieren, wie vereinbart. Das könnte rund 200 kleine und kleinste Werke an kleinen Flüssen und Seen teuer zu stehen kommen.

«Grossteil hat Mindestproduktion nicht erfüllt»

Denn sie alle sind in den letzten Jahren erneuert oder erweitert worden und erhalten deshalb für den Strom, den sie verkaufen, eine kostendeckende Einspeisevergütung KEV. Vorausgesetzt sie liefern übers Jahr so viel Strom wie vereinbart.

Ein Ziel, das im letzten Jahr kaum eines der Kleinwasserkraftwerke erreicht hat. Martin Bölli, Geschäftsleiter des Verbands der Kleinwasserkraft: «Wir gehen davon aus, dass ein Grossteil dieser 200 Anlagen 2018 die Mindestproduktion nicht erfüllt haben.» Das heisst: Laut einer neuen Verordnung im Energiegesetz müssen die Kraftwerke die KEV zurückzahlen – und das können mehrere Hunderttausend Franken pro Kraftwerk sein.

Schlimmstenfalls droht der Konkurs

Das aber wäre für viele schwierig, meint Martin Bölli: «Wir gehen davon aus, dass ungefähr zwei Drittel einfach ein extrem schlechtes Geschäftsjahr hatten, und entsprechende Verluste decken müssen. Bei einem Drittel droht im schlimmsten Fall auch der Konkurs.»

So weit dürfte es aber nicht kommen. Das Bundesamt für Energie bestätigt auf Anfrage, dass die entsprechende Verordnung angepasst werden soll – nach nur einem Jahr.

«Wir haben die Trockenheit unterschätzt»

Frank Rutschmann, der Leiter der Sektion Erneuerbare Energien erklärt: «In dieser Tragweite haben wir die Trockenheit effektiv unterschätzt. Und auch die Konsequenzen, die die Trockenheit an kleineren Flüssen für Kraftwerksbetreiber in der KEV haben kann. Das haben wir jetzt entsprechend angepasst.»

Noch muss der Bundesrat die Änderung absegnen. Doch ist absehbar, dass künftig nur noch Kraftwerke die KEV zurückzahlen müssen, die aus eigenem Verschulden die vereinbarte Mindestproduktion nicht erreichen. Bisher ungewöhnliche Trockenphasen auf Grund des Klimawandels sollen kein mehr Grund sein.

Der Bund kommt damit der Forderung der Kleinwasserkraft nach – auch weil diese wichtig ist für die Schweizer Energiestrategie. Liefern die kleinen Wasserkraftwerke – anders als die grossen – doch vor allem im Winter Strom; dann nämlich, wenn andere erneuerbare Energien wie etwa Sonnenstromanlagen weniger produzieren.

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