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Knausrige Versicherungen Böse Überraschung bei Brillenversicherungen

Gerade bei Kinderbrillen lohnt sich eine Versicherung. Allerdings sind die Angebote ganz unterschiedlich.

Die vierjährige Bérénice trägt ihre Brille problemlos und bewegt sich wie jedes Kindergartenkind gerne. Die Eltern rechneten damit, dass der Brille schneller etwas passiert, als bei einem erwachsenen Brillenträger und schlossen deshalb bei McOptic auch eine Versicherung ab. Zehn Franken kostete diese, gültig für ein Jahr mit einem Selbstbehalt von 30 Prozent.

Bereits nach fünf Wochen passierte das Malheur: Das Mädchen stürzte und ein Brillenglas war zerkratzt. Beim Besuch in der Filiale realisierten die Eltern erst, dass die Versicherung nun quasi bereits «verbraucht» war und kein weiterer Schaden mehr gedeckt ist. «Dies hätte uns doch bereits während der Beratung mitgeteilt werden müssen», findet die Mutter. Sie weiss unterdessen nämlich, dass andere Optiker dies anders, kundenfreundlicher handhaben.

Mc Optic will über die Bücher

Zwar hält Mc Optic gegenüber der Kundin fest, man habe sie bereits beim Verkaufsgespräch darauf hingewiesen, dass die Versicherung nur einen Schadenfall decke. Als das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» bei der Geschäftsführung von Mc Optic nachhakt, heisst es, dass ein solcher Fall bisher noch nicht vorgekommen sei. Was Kinderbrillen anbelange, so sei die Geschäftsleitung aber aktuell dabei, Mehrfach-Erstattungen ins Angebot mitaufzunehmen.

Es geht auch kundenfreundlicher

Beim Grosskonzern Fielmann sind Brillen mit einem Fünfliber versichert. Allerdings bezahlen Kunden bei Kinderbrillen keinen Selbstbehalt und nach einem Schadenfall ist es möglich, die Versicherung für einen weiteren Fünfliber zu erneuern. Und es geht noch besser: Auch bei Visilab sind Kinderbrillen bei der Versicherung vom Selbstbehalt befreit. Für zehn Franken ist dort eine Kinderbrille für ein Jahr und eine unbegrenzte Anzahl Schadenfälle versichert.

Und was ist mit Unfall-, Haftpflicht- oder Hausratversicherungen bei der Brille?

Bei einem Unfall, bei dem der Brillenträger verletzt und medizinisch behandelt wird, bezahlt die Unfallversicherung auch die Brille, welche durch den Unfall kaputt gegangen ist. Die Haftpflichtversicherung kommt dann zum Zug, wenn eine andere Person, welche nicht im Haushalt des Brillenträgers lebt, die Brille kaputt gemacht hat. Deren Haftpflichtversicherung könnte dann für den Schaden aufkommen. Und die Hausratversicherung des Brillenträgers bezahlt nur dann, wenn die Brille bei einem Hausbrand verbrannt ist oder gestohlen wurde.

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