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«Knebelverträge» mit Hotels Nationalrat legt Booking & Co. Daumenschrauben an

Hotels sollen Zimmer auf ihrer Website günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen. Das soll mit der «Lex Booking» möglich sein.

    Hotels oder Vermieter von Ferienwohnungen, die ihre Angebote auf international erfolgreichen Plattformen wie booking.com platzieren, müssen sich dazu verpflichten, die dort verlangten Preise nicht zu unterbieten. Von «Knebelverträgen» war deshalb heute im Nationalrat wieder die Rede.

    Es gehe hier um die ganz grundsätzliche Frage, wie man mit Bedingungen von grossen Online-Anbietern umgehen wolle, sagte Nationalrätin Min Li Marti für die SP: «Wir stehen einer wirtschaftlichen Übermacht von grossen Online-Plattformen – insbesondere mit monopolartigem Charakter – skeptisch gegenüber.»

Das galt für die Mehrheit von National- und Ständerat, die schon vor einiger Zeit einen Vorstoss des Solothurner Mitte-Ständerats Pirmin Bischof angenommen hatten, der ein Verbot von Preisbindungsklauseln in Verträgen zwischen Buchungsplattformen und Schweizer Beherbergungsbetrieben verlangte.

Unzulässiger Eingriff in Wettbewerbsfreiheit?

Der Bundesrat ist eigentlich gegen ein solches Verbot, hat aber im Auftrag des Parlamentes eine Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausarbeiten müssen, die der Nationalrat nun als erster Rat behandelt hat.

Hotelzimmer mit Schlüsseln auf Tisch
Legende: Schweizer Hotels oder Anbieter von Ferienwohnungen sollen günstigere Preise anbieten dürfen als Buchungsplattformen im Internet. Der Nationalrat möchte Verträge zwischen Plattformen wie booking.com und Schweizer Beherbergungsbetrieben mit Preisabsprachen verbieten. Keystone

In der Debatte wurden erneut zahlreiche kritische Stimmen laut, die sich gegen «Eingriffe in die Vertragsfreiheit» wehrten. Eine davon ist Judith Bellaiche von den Grünliberalen. Es gehe nicht an, dass man das Wettbewerbsrecht für eine einzige Branche einschränke: «Das Wettbewerbsrecht enthält Regeln, die für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten sollen. Es ist kein Kiosk, an dem sich einzelne Branchen bedienen können.»

Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen hätten viele Vorteile, wenn sie ihre Angebote auf Buchungsplattformen verbreiten könnten, betonte Barbara Steinemann von der SVP. Da müsse man auch Nachteile in Kauf nehmen: «Wer einen solchen Vertrag eingeht, kann nachher nicht den Staat um Hilfe rufen und ihn bitten, ihn doch vor den negativen Folgen eines Vertragsabschlusses zu bewahren.»

Auch die Konsumentinnen und Konsumenten würden von den riesigen Angeboten auf den Plattformen profitieren, ergänzte Christa Markwalder von der FDP: «Sie haben eine grosse internationale Reichweite, sodass Reisende überhaupt auf die Angebote der Hotels aufmerksam werden.»

Nationalrat verschärft Vorlage weiter

Doch die Mehrheit des Nationalrats blieb dabei: Preisabsprachen im Tourismusbereich seien schädlich und deshalb gänzlich zu verbieten. Die Nachbarländer hätten das schliesslich auch getan, gab Philipp Matthias Bregy, Präsident der Mitte-Fraktion, zu bedenken: «Damit bieten wir den Schweizer Hotels die gleichen Spielregeln wie im nahen Ausland. Und das muss für einen starken Tourismus unsere Idee sein.»

Die Nationalratsmehrheit ging gar noch weiter als der Bundesrat und untersagte es den Buchungsplattformen gleich auch noch, irgendwelche Klauseln zum Beispiel über die Verfügbarkeit von Hotelzimmern oder über besondere Konditionen in ihre Verträge aufzunehmen.

Mit dieser Verschärfung wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 109 zu 70 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Sie geht nun an den Ständerat.

Rendez-vous, 08.03.2022, 12:30 Uhr

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