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Köppels Immunität aufheben Staatsrechtler: «Ich kann diesen Entscheid gut nachvollziehen»

  • Roger Köppel sieht sich mit dem Vorwurf der Verletzung des Kommissionsgeheimnisses konfrontiert.
  • Der Zürcher SVP-Nationalrat kann sich dabei nicht auf die parlamentarische Immunität berufen – denn die zuständige Parlamentskommission will, dass Köppels Immunität aufgehoben wird.
  • Für den Staatsrechtler Markus Schefer ist klar: Falls es klare Hinweise für eine Amtsgeheimnisverletzung gibt, ist eine Strafanzeige nötig und folgerichtig.

In Gremien wie der Sicherheits-, der Gesundheits- und der Wirtschaftskommission beraten die Mitglieder des Parlaments Gesetze. Was in den Kommissionen besprochen wird, ist geheim – es gilt das sogenannte Kommissionsgeheimnis. Dieses Geheimnis soll Roger Köppel verletzt haben, deshalb reichte die aussenpolitische Kommission eine Strafanzeige gegen den Zürcher SVP-Nationalrat ein.

Die zuständige Immunitätskommission will nun, dass die Bundesanwaltschaft die Vorwürfe gegen Köppel weiter untersucht. Deshalb soll seine Immunität aufgehoben werden.

Die Kommissionen des Parlaments haben ein eminentes Interesse daran, dass die Vertraulichkeit ihrer Beratungen und Dokumente gewahrt wird. Ansonsten werden sie in gewissem Masse unglaubwürdig.
Autor: Markus Schefer Professor für Staatsrecht an der Universität Basel

Er könne diesen Entscheid gut nachvollziehen, sagt Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel: «Die Kommissionen des Parlaments haben ein eminentes Interesse daran, dass die Vertraulichkeit ihrer Beratungen und Dokumente gewahrt wird. Ansonsten werden sie in gewissem Masse unglaubwürdig.» Deshalb sei es wichtig, dass Strafanzeige erhoben werde, wenn es klare Hinweise für eine Amtsgeheimnisverletzung gibt.

Köppel hatte im März in seinem «Weltwoche»-Video-Blog über eine Razzia bei einer Schweizer Uhrenfirma in Moskau berichtet. Zuvor hatte das Aussendepartement die Aussenpolitische Kommission – deren Mitglied Köppel ist – über diese Razzia informiert.

Köppel selbst weist den Vorwurf der Geheimnisverletzung zurück. Er habe die vertraulichen Informationen als Journalist wiedergegeben, nicht als Parlamentarier. Seine Doppelrolle als Nationalrat und Medienschaffender macht den Fall besonders.

Ball liegt bei Ständeratskommission

Staatsrechtler Schefer ist überzeugt, dass es für die Immunitätskommission aber keine Rolle gespielt habe, dass Köppel als SVP-Hardliner im Parlament immer wieder polarisiere: «Die Immunitätskommission muss hier rechtliche Entscheide fällen. Deshalb ist es kein politischer Entscheid und er hat mit der Parteizugehörigkeit der Betroffenen nichts zu tun.»

Damit die Bundesanwaltschaft gegen Köppel ermitteln kann, müsste auch die zuständige Rechtskommission des Ständerats seine Immunität aufheben. Sie dürfte Ende Juni darüber entscheiden.

Heute Morgen, 11.05.2022, 6 Uhr

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