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Kompromiss bei Drohnenflugzone Am Säntis fliegen künftig Mini-Drohnen der Armee

Die Armee richtet im Obertoggenburg eine Drohnenflugzone ein. Sie verzichtet vorerst aber auf eine Ausweitung der Zone.

Der Alpstein ist eines der am stärksten von Gleitschirmen beflogenen Gebiete der Schweiz. Künftig wird der Bereich über dem Militärschiessplatz Säntis/Obertoggenburg allerdings an rund 50 Tagen im Jahr für Flüge gesperrt sein: In den Wintermonaten sollen dort nämlich Drohnenflüge geübt werden. Die Armee richtet dazu über den bestehenden Schiessplätzen am Fusse des Säntis eine Flugverbotszone ein. Auf eine Ausweitung des Gebietes in Richtung Ebenalp und Stockberg – wie im Herbst angekündigt – verzichtet sie in einem ersten Schritt jedoch.

Artillerie und Infanterie werden hier schiessen und gleichzeitig Aufklärungsflüge mit Drohnen üben.
Autor: Willy Brüllisauer Kommandant Ter Div 4

Seit 2021 bildet die Schweizer Armee Soldaten und Rekruten auf Minidrohnen aus. Die heutige Schiesszone am Säntis soll deshalb umgewandelt werden. «Artillerie und Infanterie werden hier schiessen und gleichzeitig Aufklärungsflüge mit Drohnen üben», sagte Kommandant Willy Brüllisauer am Mittwoch vor den Medien.

Im Vorfeld hatte sich der Nesslauer Gemeindepräsident Kilian Looser kritisch zu den Plänen der Armee geäussert: «Wir haben jetzt schon genug Lärm; da braucht es nicht noch mehr», sagt er. Auch das Jagdbanngebiet beim Säntis gab Anlass zur Sorge.

Diese Befürchtungen hätten sich grossmehrheitlich zerschlagen, sagt Kilian Loser heute: «Es ist einleuchtend, dass Drohnen für Aufklärungsarbeiten nicht hör- und sichtbar sein sollen.» Die Armee geht von einer Lärmbelastung von maximal 40 Dezibel aus. Der Wildhut wurde angeboten, sich die Situation vor Ort anzuschauen.

Viele Missverständnisse und ein Kompromiss

Die Vertreter der Armee sprechen von Missverständnissen im vergangenen Herbst, als ihre Pläne bekannt wurden. Die Bevölkerung habe mit Drohnenflugtagen zusätzlich zum Schiessbetrieb gerechnet. Dem sei nicht so – hier habe eine Aussprache mit allen Beteiligten Klärung gebracht.

Zudem werde auf eine Ausweitung der Flugverbotszone über die Schiessplätze der Säntisalpen hinaus verzichtet.

Für uns ist das Flugverbot verkraftbar, solange die Zone nicht bis zum Stockberg und zur Ebenalp ausgeweitet wird.
Autor: Daniel Graf Vorstandsmitglied des Schweizerischen Hängegleiterverbandes

Daniel Graf, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Hängegleiterverbandes und Mitglied der Gleitschirmflieger Ostschweiz, ist mit dem Kompromiss zufrieden. «Für uns ändert sich jetzt nicht viel», sagt Graf. Früher sei dieses Gebiet bei Schiessübungen schon «Gefahrenzone A» gewesen, Gleitschirme hätten die Zone deshalb wenn immer möglich gemieden. Jetzt sei es eine Flugverbotszone, das sei für sie in Ordnung.

In zwei bis drei Jahren will die Armee weiterschauen

Die Armeevertreter haben am Mittwoch jedoch betont, dass die Ausweitung der Flugverbotszone nur für den Moment vom Tisch sei. In zwei bis drei Jahren werde man mit allen Vertretern wieder in Kontakt treten und Bilanz ziehen. Für die Armee werde sich dann die Frage stellen, ob der Raum für die Übungen ausreiche oder nicht.

Die Gleitschirmflieger haben heute schon angekündigt, dass sie die «Ellbogen ausfahren werden», sollte es dann um eine Ausdehnung der Flugverbotszone gehen. «Wir kämpfen um jeden Kubikmeter Luftraum in der Schweiz», gibt sich Daniel Graf kämpferisch.

Ähnliche Situation am Simplon

In der Schweiz sind sechs Schiessplätze vorgesehen, die als Drohnenausbildungsplätze getestet werden. Nebst dem Gebiet beim Säntis auch in Hinterrhein (GR), in Simplon (VS), Bière (VD), Bure (JU) und Isone (TI).

Beim Säntis und am Simplonpass geht es um Trainings im Gebirge. Dies sei für angehende Drohnenpilotinnen und -piloten besonders wichtig, sagten die Armeevertreter vor den Medien. Die Armee will ihre Drohnen nämlich auch zur Bekämpfung von Waldbränden oder zur Überwachung von Grenzgebieten einsetzen. Und diese Grenzen verliefen oft im Gebirge.

Regionaljournal Ostschweiz, 16.03.2022, 17:30 Uhr ; 

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