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Konsumentenschutz-Vorstoss Von der Wegwerf- zur Reparaturgesellschaft

  • In der Schweiz soll die gesetzliche Garantiedauer verlängert werden. Dies fordert die Stiftung für Konsumentenschutz.
  • Zudem soll künftig der Verkäufer beweisen müssen, dass der Konsument einen Mangel verursacht hat.

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Wenn die Garantieverlängerung die Garantie nicht verlängert
aus Espresso vom 08.03.2019. Bild: Colourbox
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Geräte die schnell kaputt gingen und sich nur schlecht reparieren liessen, seien ein Ärgernis für Konsumentinnen und Konsumenten, teilt die Stiftung für Konsumentenschutz mit. Zudem belaste zum Beispiel viel Elektroschrott die Umwelt.

Mit verschiedenen politischen Vorstössen will sie Gegensteuer geben. Dieses Garantie- und Reparaturpaket soll dazu beitragen, dass Geräte langlebiger und einfacher reparierbar werden. Das schone Ressourcen und Klima, vermindere Elektroschrott und erhöhe Transparenz und Kaufkraft der Konsumenten.

EU kennt bis 6 Jahre Garantie

Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehört insbesondere eine längere Garantiedauer für Produkte. Eine Motion fordert den Bundesrat auf, die Gewährleistungsfrist zu erweitern. In der Schweiz liegt diese derzeit bei zwei Jahren. In vielen EU-Ländern gibt es bis zu sechs Jahren Garantie auf Gebrauchsgüter.

Weitere Forderungen sind eine Deklarationspflicht zur Reparaturfreundlichkeit, eine längere Lagerung und günstigere Preise für Ersatzteile und eine Deklaration der Mindestlebensdauer auf der Verpackung der Produkte.

Zusätzlich fordert die Stiftung auch, dass die Beweislast für Mängel an Produkten umgekehrt wird. Neu solle der Verkäufer beweisen müssen, dass der Konsument den Mangel verursacht habe – und der Mangel nicht schon beim Verkauf bestanden habe. In den EU-Ländern ist dies bereits heute der Fall.

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