Ein Kontaktlinsenträger bestellt online drei Fläschchen Pflegemittel und er fragt sich nun: «Muss ich für ein Produkt, das als Gratismuster deklariert ist, etwas bezahlen?».
Linsenmittel gelten als Medizinprodukte
Die Antwort ist klar: Nein, muss er nicht. Es darf auch kein Verkäufer für solche Produkte etwas verlangen. «Kontaktlinsen-Pflegemittel gelten als Medizinprodukte, und wie die Arzneimittel dürfen sie nicht verkauft werden, wenn sie ausdrücklich mit Gratismuster angeschrieben sind», sagt Dominic Ramspeck, Sprecher des Schweizer Optikerverbands im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Das ist auch so in der Arzneimittelwerbeverordnung festgehalten.
Die Gratismuster jenes Herstellers seien eigentlich auch nicht für den Verkauf vorgesehen, so Ramspeck. Sie seien vor allem für Marketingzwecke gedacht, und das sei auch legitim.
Anbieterin: «Ein Versehen»
«Espresso» hakt bei der Firma lensvision.ch nach, die dem Kunden jene Gratismuster verrechnet hat. Macht sie etwa mit Gratismustern Geschäfte?
Lensvision beteuert, dass dem nicht so sei. Es müsse sich in diesem Fall um ein Versehen halten. Und das Unternehmen schickt dem Kunden zusätzlich drei Flaschen des Linsenmittels. Die Gratis-Muster dürfe er natürlich behalten.