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Konzession für Fernverkehr SBB will sich mit der BLS einigen

  • SBB und BLS wollen in Bezug auf die künftige Zusammenarbeit im nationalen Fernverkehr eine einvernehmliche Lösung finden.
  • Die Bundesbahnen beantragen deshalb beim Bundesverwaltungsgericht die Sistierung der laufenden Beschwerde gegen die Verfügung des Bundesamts für Verkehr.

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BLS will mehr als zwei Linien
aus Rendez-vous vom 23.05.2018. Bild: Keystone
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SBB und BLS haben «konstruktive Gespräche» aufgenommen. Die SBB beantragt deshalb beim Bundesverwaltungsgericht die Sistierung ihrer Beschwerde gegen eine Verfügung des Bundesamts für Verkehr (BAV). Eine Sistierung bedeutet die Unterbrechung des Verfahrens für eine bestimmte Zeit.

Die Gespräche hätten den Fokus, im Gesamtsystem ÖV Schweiz eine einvernehmliche Lösung zu finden, heisst es in einer SBB-Mitteilung. Die beiden Bahnen rechnen damit, noch im dritten Quartal dieses Jahres einen entsprechenden Lösungsvorschlag präsentieren zu können.

Die BLS begrüsse die Sistierung der Beschwerde der SBB grundsätzlich, erklärte Mediensprecherin Barbara Weber. «Seit einigen Wochen verhandeln wir wieder mit der SBB über denkbare Kooperationsvarianten mit dem Ziel, für unsere Kunden und für das ÖV-System in der Schweiz eine gute Lösung zu finden.»

Es geht um zwei Interregio-Linien

Im Juni 2018 hatte das BAV die beiden Interregio-Linien Bern-Biel und Bern-Burgdorf-Olten der BLS zugesprochen, den Grossteil der Fernverkehrslinien aber der SBB. Trotzdem sprach die SBB in der Folge von einem verkehrspolitisch bedeutenden Systemwechsel und reichte gegen die Konzessionsvergabe Beschwerde ein.

Die SBB hatte erklärt, die Einführung eines Mehrbahnmodells im Fernverkehr würde weitreichende Folgen für die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Schweiz haben. Bisher habe sich die Politik für eine Mehrbahnenlösung im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr ausgesprochen, aber für eine Einheitskonzession für den Fernverkehr. Die Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr müsse vom Gesetzgeber zuerst entschieden werden.

Bundesverwaltungsgericht schweigt

Der Beschwerde der SBB beim Bundesverwaltungsgericht kommt von Gesetzes wegen automatisch die aufschiebende Wirkung zu. Die BLS hatte deshalb im Mai 2019 angekündigt, sie plane wegen des vor Bundesverwaltungsgericht hängigen Verfahrens das Jahr 2020 ohne Fernverkehr.

Das Bundesverwaltungsgericht gab keine Details zum weiteren Vorgehen bekannt. Es handle sich um ein laufendes Verfahren, das Gericht werde eine allfällige Eingabe der SBB prüfen, Vor- und Nachteile abwägen und danach entscheiden, sagte ein Sprecher.

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