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Szenenbild einer Verteilaktion der Organisation «Lies!»
Legende: Organisationen lassen sich in der Schweiz schwieiriger verbieten als deren Aktionen. Keystone

Koran-Verteilaktion «Lies!» Kantonale Justizbehörden empfehlen Verbot via Hintertür

Kein Organisationsverbot für die Koranverteiler auf Bundesebene. Die Aktion «Lies!» soll in den Kantonen verboten werden.

  • Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sollen die «Lies!»-Aktionen zur Verteilung des Korans nicht bewilligen. Das empfiehlt ihnen der Vorstand ihrer Konferenz.
  • Ein Organisationsverbot auf Bundesebene hält der Vorstand für nicht zielführend.

Die kantonalen Polizeidirektoren sind damit wie der Bundesrat gegen ein nationales Verbot der Organisation «Lies!». Folgen alle Kantone ihrer Empfehlung, dürfte das indessen das Ende der Verteilaktionen bedeuten. Der Bundesrat stritt in einer Antwort auf eine Motion nicht ab, dass die Organisation «Lies!» mit dschihadistischem Gedankengut in Verbindung gebracht werden kann.

Für ein Verbot fehlten allerdings Belege für eine existierende Organisationsstruktur in der Schweiz. Es müsste jeweils bewiesen werden, dass die betroffene Person Mitglied dieser Organisation sei.

Eine Hürde stellen auch die im neuen Nachrichtendienstgesetz verankerten Voraussetzungen für ein Organisationsverbot dar. Diese sind nach Regierungsansicht unklar formuliert.

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