Das Wichtigste in Kürze
- Alle defekten Geräte müssen von Fachhändlern zum Recyceln zurückgenommen werden, wenn Geräte der gleichen Art verkauft werden.
- Apple hält sich daran. Das Unternehmen verlangt aber im Gegensatz zur Konkurrenz von den Kunden, dass sie ein Formular mit Name, Adresse und Seriennummer des Geräts unterschreiben.
- Der Recycling-Verband Swico findet, insbesondere das Notieren der Seriennummer könne mühsam sein. Wichtig sei jedoch einzig, dass Konsumenten nicht an der Rückgabe gehindert würden. Und das sei hier nicht der Fall.
Der iPod eines «Espresso»-Hörers hat diesen Frühling nach zehn Jahren endgültig den Geist aufgegeben. Er will das Gerät im Apple-Store in Basel zum Recycling abgeben. Ein Mitarbeiter weist ihn darauf hin, er müsse zunächst ein Formular ausfüllen: Name, Adresse, Seriennummer des Geräts und Unterschrift.
Im Interdiscount ohne Formular
Der Kunde sieht den Sinn dieses Formulars nicht ein, packt seinen iPod wieder ein und geht zu einer nahegelegenen Interdiscount Filiale. Wie zu erwarten, nimmt die Mitarbeiterin dort das Gerät entgegen – ohne Fragen, ohne Formular und ohne Unterschrift des Konsumenten.
«Espresso» will von Apple wissen, was mit dem Formular bezweckt werden soll. Eine Sprecherin sagt, es diene dem Konzern zur Absicherung und es sei auch eine Information für die Kunden.
Apple will sich für alle Fälle absichern
Im Formular werden in unverständlichem Juristendeutsch die Recycling-Bedingungen von Apple erläutert. Kern ist die Ablehnung aller Haftung für Dateien oder Daten, die sich noch auf dem Gerät befinden. Zusätzlich muss der Kunde bestätigen, dass das Gerät konform mit geltendem Recht ist – also zum Beispiel, dass das Gerät nicht gestohlen wurde.
Klar ist: Wer Geräte zum Recyceln abgeben will, kann dies in anderen Läden weniger umständlich erledigen. Will Apple Kunden davon abhalten, Elektronik abzugeben? Die Apple-Sprecherin verneint vehement. Das wäre schliesslich gegen das Gesetz, welches Händler und Hersteller zur Rücknahme verpflichtet.
Recycling-Verband sieht keinen Verstoss
Auch Anna Keller vom Verband Swico wiegelt ab. Swico organisiert im Hintergrund das Recycling-System für Händler und Hersteller. Sie räumt ein, dass insbesondere das Aufschreiben der Seriennummer des Geräts mühsam sein kann. Wichtig sei für Swico jedoch einzig, dass Konsumenten nicht an der Rückgabe gehindert würden. Und das sei hier nicht der Fall.
In der Schweiz funktioniere das Recycling-System bei elektronischen und elektrischen Geräten sehr gut. Es komme höchst selten vor, dass Händler oder Anbieter Geräte nicht zurücknehmen würden. In einem solchen Fall würde Swico zunächst das Gespräch suchen. Danach würde man die Behörden einschalten, da es sich um einen Gesetzesverstoss handeln würde.