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Korruption in der Schweiz Wenig Kontrollorgane in der Immobilienbranche

  • Im internationalen Korruptionsranking 2018 steht die Schweiz gut da. Sie belegt weiterhin Platz 3.
  • Bei der Korruption im Privatsektor, die im Ranking nicht erfasst wird, besteht in der Schweiz jedoch Handlungsbedarf.
  • Vor allem der Immobiliensektor ist von Korruption und Geldwäscherei betroffen.

Korruptionsranking 2018

1.Dänemark
2.Neuseeland
3.Finnland, Singapur, Schweden, Schweiz

Das gute Abschneiden der Schweiz im Anti-Korruptions-Index von Transparency International dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schweiz nicht in allen Bereichen eine Musterschülerin sei, sagt Transparency International Schweiz.

Es bestünden im privaten Sektor «erhebliche Mängel» beim Schutz von Whistleblowern, bei der Korruption im Sport oder bei der Bekämpfung von Geldwäscherei – insbesondere in der Immobilienbranche. Das Risiko, dass dort Geld reingewaschen wird, sei gross.

Herkunft des Geldes nicht immer klar

Der Sektor sei zu wenig kontrolliert. Die wichtigsten Akteure einer Immobilientransaktion - Notare, Treuhänder oder Immobilienmakler – haben keine Verpflichtung, die Herkunft des Geldes abzuklären. Eine Sorgfalts- und Meldepflicht hat bisher nur der Finanzintermediär, also die Bank. Die sei laut Transparency International Schweiz zu weit vom Geschäft entfernt.

Martin Hilti, Geschäftsführer Transparency International Schweiz, hält fest: «Es ist zentral, dass die Akteure, die in einen Kauf/Verkauf einer Immobilie involviert sind, gesetzlichen Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei unterliegen».

Auf politischer Ebene ist eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes in Arbeit. Die Vernehmlassung ist abgeschlossen. Eine verschärfte Kontrolle des Immobiliensektors ist aber nicht vorgesehen.

Sorgfaltspflicht bei Barzahlungen, aber...

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Der Immobilienhandel sei bereits im aktuellen Geldwäschereigesetz erfasst.

Das SIF schreibt: «Barzahlungen von mehr als 100'000 Franken im Zusammenhang mit dem Kauf respektive Verkauf einer Immobilie lösen für den Händler Sorgfaltspflichten aus. Alternativ können solche Zahlungen über einen Finanzintermediär abgewickelt werden, der ebenfalls Sorgfaltspflichten einzuhalten hat. »

Transparency International Schweiz kontert, dass Immobiliengeschäfte äusserst selten mit Bargeld beglichen würden. Auch seien Geschäfte, die über ausländische Banken abgewickelt werden, unkontrollierbar.

Debatte über Geldwäscherei

Über das neue Geldwäscherei-Gesetz diskutiert das Parlament voraussichtlich Ende 2019. Die SVP lehnt eine stärkere Regulierung im Immobiliensektor ab, weil es bereits weitreichende Sorgfaltspflichten gebe. Angefragte SP-Politiker unterstützen das Anliegen von Transparency Schweiz und fordern eine stärkere Regulierung.

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