- Der Kanton Bern reagiert auf die steigenden Krankenkassenprämien: Er passt die Anspruchskriterien für Prämienverbilligungen an.
- Insbesondere Familien sollen entlastet werden. Rund 31 Millionen Franken lässt sich der Kanton die zusätzlichen Prämienverbilligungen kosten.
- Die Verbilligung tritt rückwirkend ab Anfang 2023 in Kraft.
«Für viele Familienbudgets sind die steigenden Krankenkassenprämien eine grosse Belastung», begründet Regierungsrätin Evi Allemann (SP). «Darum wollen wir die Kaufkraft von Familien und Alleinerziehenden stärken.» Rund 1800 Franken soll es zusätzlich pro Jahr und Haushalt geben.
Anspruchskriterien angepasst
Die Regierung hat dazu die Anspruchskriterien für Prämienverbilligungen angepasst. «Neu liegt beispielsweise das massgebende Einkommen für Familien bei 45'000 Franken», so Allemann.
17'000 Haushalte werden mit den beschlossenen Massnahmen zusätzlich entlastet, schätzt der Kanton. Kostenpunkt: rund 30 Millionen Franken pro Jahr.
Kanton Bern musste handeln
Der Kanton Bern passt die Kriterien an, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist. 25 bis 45 Prozent der Berner Bevölkerung sollen «in den Genuss einer Verbilligung gelangen», so verlangt es das kantonale Recht.
Im vergangenen Jahr hat Bern mit 24.7 Prozent diese Quote nicht erreicht. Insgesamt standen dem Kanton 313 Millionen Franken zur Verfügung, davon zahlte er aber nur 290 Millionen an die Versicherten aus.
Wegen Corona weniger Verbilligungen
Warum hat der Kanton die budgetierten Gelder nicht ausgeschöpft? «Einerseits sind die Durchschnittseinkommen gestiegen, andererseits hat Corona zu einer erhöhten Mortalität in Alters- und Pflegeheimen geführt.» Darum habe der Kanton weniger Prämienverbilligungen auszahlen können.
Mit den angepassten Anspruchskriterien würden nun insgesamt fast 300'000 Personen im Kanton eine Prämienentlastung erhalten, so Regierungsrätin Evi Allemann. Das entspricht etwa 28 Prozent der Berner Bevölkerung.