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Kritik der Finanzkontrolle Gewaltiges Sparpotenzial bei der Arbeitslosenversicherung

  • Bei der Verwaltung der Arbeitslosenversicherung (ALV) könnten 50 Millionen Franken gespart werden.
  • Das ist fast ein Viertel der gesamten Verwaltungskosten.
  • Neben der Effizienz sieht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) noch andere Probleme.

Nach einem Korruptionsskandal, einem IT-Debakel und einer Reorganisation hat die EFK die Arbeitslosenversicherung 2017 unter die Lupe genommen. Dabei stellte sie fest, dass die gravierendsten Mängel bei der Verwaltung behoben wurden. Die Strukturen seien aber grundsätzlich die gleichen geblieben, heisst es in einem nun veröffentlichten Bericht. Die Wirtschaftlichkeit müsse verbessert werden.

169 Zahlungsstellen seien zu viel

Die EFK empfiehlt dem Volkswirtschaftsdepartement (WBF) insbesondere, die Anzahl involvierter Akteure zu reduzieren. In dem Bericht erwähnt sie 33 Arbeitslosenkassen und 169 verschiedene Zahlstellen.

Hinzu kämen 26 kantonale Amtsstellen, 24 Logistikstellen, 115 regionale Arbeitsvermittlungszentren sowie zahlreiche Verbände, Konferenzen und Arbeitsgruppen.

Fragezeichen hinter der Organisation

«Die EFK stellt die Notwendigkeit der vielen Akteure in Frage», heisst es im Bericht. Sie empfiehlt dem WBF-Vorsteher, dafür zu sorgen, dass diese Struktur nicht zu höheren Kosten oder häufigeren Fehlern führt.

In seiner Stellungnahme weist das WBF darauf hin, dass die Leistungsvereinbarungen und die wirkungsorientierten Vereinbarungen mit den RAV derzeit neu verhandelt werden.

Nicht alle Arbeitslosenkassen arbeiten gleich effizient

Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten hatte das Volkswirtschaftsdepartement die Effizienz der verschiedenen Arbeitslosenkassen verglichen. Dabei kam heraus, dass rund 50 Millionen Franken pro Jahr gespart werden könnten, wenn alle Kassen so effizient arbeiten würden wie die beste unter ihnen.

Die gesamten Verwaltungskosten belaufen sich auf 190 Millionen Franken. Ob mit den neuen Vereinbarungen die Kosten sinken, konnte die EFK noch nicht untersuchen.

Die Fehleranfälligkeit des komplexen Vollzugssystems verursacht zusätzliche Kosten. Die Beanstandungsquote steigt laut EFK seit einigen Jahren. 2016 waren von knapp 3800 geprüften Fällen 313 fehlerhaft, der Schaden beläuft sich auf 1,2 Millionen Franken.

Digitalisierung als Chance nutzen

Die Aufsichtsbehörde weist auch darauf hin, dass die Digitalisierung den Vollzug der Arbeitslosenversicherung viel wirtschaftlicher machen könnte. Nach dem Abbruch eines IT-Projekts 2015 besteht gemäss dem Bericht weiterhin Handlungsbedarf.

Die EFK empfiehlt aber, das System für die Arbeitslosenentschädigung ganz grundsätzlich zu überdenken und dabei die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Eine weitere Empfehlung betrifft die Aufsichtskommission für den ALV-Ausgleichsfonds. Diese müsste nach Ansicht der EFK verkleinert werden. Das kommt beim WBF nicht gut an. Es bestehe die Gefahr, dass nicht ausreichend Fachwissen in der Kommission verfügbar sei, heisst es der Stellungnahme. Auch in der Doppelrolle einzelner Kommissionsmitglieder sieht das WBF kein Problem.

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