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Kritik der Finanzkontrolle Im Handelsregister fehlen 13'000 Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 13'000 Firmen haben sich nicht im Handelsregister registriert. Das sei gravierend, findet die Eidgenössische Finanzkontrolle.
  • Darüber hinaus kritisiert die Finanzkontrolle, dass gewisse Einträge seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert worden seien.
  • Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister hat das Problem erkannt. Deshalb prüft es nun eine bessere Zusammenarbeit mit den Steuerverwaltungen.

Hängeregister voller Auszüge
Legende: Vielen Einzelfirmen ist nicht bewusst, dass sie sich ab 100'000 Franken Umsatz im Handelsregister eintragen müssen. Keystone

Fast 630'000 Einträge hat das Handelsregister Anfang Jahr gezählt. Rund 13'000 Einzelunternehmen oder Vereine hingegen fehlen, obschon sie dort eigentlich aufgeführt sein müssten, schätzt die Eidgenössische Finanzkontrolle aufgrund ihrer Abklärungen.

Dies sei gravierend, da es sich um ein öffentliches Register handle, sagt Michel Huissoud, Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle. «Ich glaube, dass es auch für die Geschäftssicherheit wichtig ist, dass diese Unternehmen registriert sind.»

Registereintrag ab 100'000 Franken Umsatz

Was ist also schiefgelaufen? Beim verantwortlichen Eidgenössischen Amt für das Handelsregister im Bundesamt für Justiz kennt man die Ursachen des Problems. «Wir haben in der Praxis effektiv Schwierigkeiten mit der Durchsetzung des geltenden Rechts», räumt Amtsvorsteher Nicholas Turin ein, «es ist gar nicht so einfach, all diesen Unternehmen nachzurennen.»

Wir haben in der Praxis effektiv Schwierigkeiten mit der Durchsetzung des geltenden Rechts.
Autor: Nicholas Turin Eidgenössischen Amt für das Handelsregister

Bei den Fehlbaren handle es sich vor allem um selbständig erwerbende Personen, die sich gar nicht bewusst seien, dass sie eigentlich ins Handelsregister gehörten, sobald sie einen Umsatz von mehr als 100'000 Franken im Jahr erzielen.

Sein Amt prüfe deshalb eine engere Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung, die Zugang zu den Umsatzzahlen hat, kündigt Turin an: «Es wäre denkbar, dass uns die Steuerverwaltung meldet, wenn eine Person den Schwellenwert erreicht hat, seiner Pflicht aber nicht nachgekommen ist.»

Teilweise überholte Einträge

Die Finanzkontrolle ist darüber hinaus auf weitere Ungereimtheiten gestossen. Einzelne Einträge seien offensichtlich seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert worden, wundert sich Huissoud: «In gewissen Kantonen haben wir Einträge, die seit dem 19. Jahrhundert keine Mutation erlebt haben. Das kann nicht sein – und es zeigt, dass man zu wenig proaktiv auf die Unternehmen zugeht.»

In gewissen Kantonen haben wir Einträge, die seit dem 19. Jahrhundert keine Mutation erlebt haben. Das kann nicht sein.
Autor: Michel Huissoud Eidgenössische Finanzkontrolle

Turin jedoch relativiert: «Das sind ganz klar Einzelfälle.» Jedes Jahr würden im Handelsregister mehr als 250'000 Anpassungen – eben Mutationen – vorgenommen. Dies belege, dass die Einträge durchaus auf dem neuesten Stand seien.

Hinzu komme, dass alles, was im Handelsregister publiziert ist, rechtlich verbindlich sei – «auch wenn es nicht stimmt». Wenn zum Beispiel ein Unternehmen nach einem Umzug vergesse, die neue Adresse anzugeben, sei immer noch die alte massgebend. Wenn wichtige Akten dorthin geschickt würden, gälten sie rechtlich trotzdem als zugestellt. Fehlende Mutationen seien deshalb nicht so dramatisch, sagt der Vorsteher des Amtes für das Handelsregister.

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