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Kritische Fehler im Quellcode Post setzt E-Voting-System befristet aus

  • Das E-Voting-System der Post steht für die Abstimmungen vom 19. Mai nicht zur Verfügung.
  • Grund dafür sind «kritische Fehler», die während des öffentlichen Intrusionstest festgestellt wurden, teilen die Bundeskanzlei und die Schweizerische Post mit.
  • Vom 25. Februar bis am 24. März hatten über 3000 Hacker aus der ganzen Welt das E-Voting-System der Post auf Schwachstellen getestet.

Das E-Voting-System der Post ist bisher in den vier Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg und Thurgau im Einsatz. Ein festgestellter Mangel betrifft die individuelle Verifizierbarkeit. Diese erlaubt den Stimmenden, zu überprüfen, ob das System ihre Stimme korrekt registriert hat. Es handelt sich laut Mitteilung um «eine Schlüsselkomponente» des Systems.

Bund stellt sich hinter Post-Entscheid

Die Bundeskanzlei unterstzützt den Entscheid der Post, ihr System anlässlich des Urnengangs vom 19. Mai nicht zum Einsatz zu bringen. Nicht betroffen von den festgestellten Mängeln ist das E-Voting-System des Kantons Genf, für welches die Kantone Aargau, Bern, Genf, Luzern, St. Gallen und Waadt für den 19. Mai die Zulassung erhalten haben.

Laut Bundeskanzlei gibt es keine Hinweise, dass die aufgetauchten Mängel bei bisherigen Abstimmungen zu Verfälschungen geführt hat. Der Intrusionstest vom 25. Februar bis zum 24. März habe wichtige Erkenntnisse ermöglicht und Schwachstellen aufgedeckt, schreibt die Bundeskanzlei. Sie will nun eine Standortbestimmung vornehmen.

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