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Welche Risiken birgt die Begrenzungsinitiative?
Aus 10 vor 10 vom 05.01.2018.
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«Kündigungsinitiative» SVP startet Mitte Januar mit Unterschriftensammlung

Die Bundeskanzlei gibt grünes Licht für die Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit.

Schon seit längerem beschäftigt sich die SVP mit der sogenannten Begrenzungs- oder Kündigungsinitiative. Nun geht es vorwärts. Die Bundeskanzlei hat den Text der sogenannten Begrenzungsinitiative von SVP und Auns geprüft und grünes Licht gegeben.

«Wir werden am 16. Januar mit der Unterschriftensammlung starten», kündigt Parteipräsident Albert Rösti gegenüber «10vor10» am Rand der heutigen Parteitagung in Bad Horn an. «Wir sind überzeugt, dass die Zuwanderung gesteuert werden muss in diesem Land». Jährlich 80'000 Zuwanderer seien zu viel.

Der endgültige Initiativtext fordert, dass das Abkommen über die Personenfreizügigkeit auf dem Verhandlungsweg innerhalb von zwölf Monaten ausser Kraft zu setzen sei. «Gelingt dies nicht, so kündigt der Bundesrat das Abkommen nach Absatz 1 innert weiteren 30 Tagen», heisst es weiter.

Die «Guillotine-Klausel»

Dass die Volksinitiative, über deren Text SVP und Auns lange gebrütet haben, nun definitiv vorliegt und die Unterschriftensammlung beginnt, bezeichnet SP-Parteipräsident Christian Levrat als Glücksfall. «Die Initiative wird die Frage der bilateralen Verträge frontal stellen. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit führt zur Kündigung der Bilateralen». Das sei Selbstmord für ein kleines Land mit vielen Arbeitsplätzen, die von Exporten abhängen, so Levrat.

Die bilateralen Abkommen 1 zwischen der Schweiz und der EU sind mit einer sogenannten «Guillotine-Klausel» verknüpft. Diese sieht vor, dass auch die übrigen Verträge ausser Kraft gesetzt werden, wenn eines der Abkommen gekündigt wird. Vor diesem Hintergrund gibt sich auch CVP-Präsident Gerhard Pfister gegenüber der Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit gelassen.

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