Der Aargauer Regierungsrat findet, der Kulturlastenvertrag mit Zürich und Luzern sei unfair. Deshalb kündigt er ihn auf Ende 2027. Im Rahmen dieser Vereinbarung zahlt der Aargau aktuell 5.2 Millionen jährlich. Davon fliessen gemäss dem aktuellen Verteilschlüssel 4.3 Millionen nach Zürich und 0.9 Millionen nach Luzern.
Die bestehende Interkantonale Kulturlastenvereinbarung weise Schwächen auf, schreibt der Regierungsrat. «Die zahlungspflichtigen Kantone können keinen Einfluss auf die Entwicklung der Beiträge zugunsten der Standortkantone Zürich und Luzern nehmen, müssen deren kulturpolitische Entscheidungen aber finanziell mittragen.»
Abgeltung soll bleiben, aber bilateral
Dass es einen Kulturlastenausgleich brauche, stellt die Aargauer Regierung indes nicht infrage. Zürich und Luzern erbrächten mit Oper, Theater und Konzerthäusern Leistungen von überregionaler Bedeutung, die auch von der Aargauer Bevölkerung genutzt würden. Deshalb sei es fair, diese abzugelten.
Doch ab 2028 will der Regierungsrat dazu mit den beiden Kantonen bilaterale Vereinbarungen abschliessen.
Gleichzeitig habe der Kanton Aargau sein eigenes Kulturangebot in den letzten Jahren stark ausgebaut – davon profitierten ebenfalls zahlreiche ausserkantonale Besucherinnen und Besucher. Im Museum Aarau liegt ihr Anteil beispielsweise bei über 50 Prozent. Diese Entwicklung spiegle sich im heutigen System nicht wider, kritisiert der Regierungsrat.
«Zu wenig breit, zu viel Hochkultur»
Ein weiteres Problem sei die fehlende Breite der Vereinbarung. Vertragskantone sind derzeit nur der Aargau, Zürich, Luzern, Uri und Zug. Andere Kantone wie Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen oder Schwyz zahlen lediglich freiwillige Beiträge.
Gedacht ist die Abgeltung für sechs Kulturinstitutionen: Opernhaus Zürich, Tonhalle Zürich, Schauspielhaus Zürich, Kultur- und Kongresszentrum Luzern KKL, Luzerner Theater sowie Luzerner Sinfonieorchester. Diese seien vor allem der Hochkultur zuzurechnen.
Aus diesen Gründen hat die Aargauer Regierung beschlossen, die Vereinbarung jetzt zu kündigen. Wegen der Kündigungsfrist zahlt der Aargau aber noch bis Ende 2027. Danach brauche es eine alternative Lösung, damit «der Kanton Aargau weiterhin seinen solidarischen Beitrag zu einem fairen kulturellen Lastenausgleich leisten kann».
Geharnischte Reaktion aus Zürich, Bedauern aus Luzern
Der Entscheid des Aargauer Regierungsrates sei sehr enttäuschend, sagte die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr auf Anfrage von SRF. «Es kann doch nicht sein, dass der Kanton Aargau aus dem nationalen Finanzausgleich jährlich mehr als 600 Millionen Franken bezieht, sich umgekehrt aber drückt, wenn er selbst solidarisch sein soll und zahlungspflichtig ist.» Der Zürcher Regierungsrat werde mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen.
Der Luzerner Regierungsrat Armin Hartmann zeigt sich nicht überrascht über diesen Entscheid. Er bedauere ihn aber sehr, wie er gegenüber SRF sagt. «Gleichzeitig begrüssen wir ausdrücklich, dass der Kanton Aargau seine Bereitschaft bekräftigt, die Kulturlasten auch in Zukunft abzugelten.»
Der Kanton Aargau sei ein wichtiger Partner, «wir haben volles Vertrauen, dass er seiner Ankündigung nachkommt und auch ab 2028 Beiträge an den Kanton Luzern leisten wird», sagte Hartmann weiter.