Darum geht es: Muss ein Neugeborenes Kind aus gesundheitlichen Gründen mehr als drei Wochen im Spital verweilen, soll die Mutter für einen längeren Zeitraum Mutterschaftsentschädigung erhalten. Diese Motion wurde vergangenes Jahr im Ständerat eingereicht. Die Kleine Kammer stimmte dem Antrag daraufhin zu – ohne Gegenstimme. Nun musste der Nationalrat über das Geschäft entscheiden.
Eckpunkte der Motion: Derzeit kann eine Mutter den Aufschub der Mutterschaftsentschädigung beantragen, wenn ihr Kind länger im Spital bleiben muss. In den ersten acht Wochen nach der Niederkunft darf die Mutter aber nicht arbeiten. Somit verfügt die Mutter bis zur Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung über kein gesichertes Einkommen – und diese Rechtsunsicherheit will die Mehrheit der vorberatenden Kommission beheben.
Deshalb soll der Bundesrat im Rahmen der Erwerbsersatzordnung eine Bestimmung vorschlagen, damit die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden kann. Für die Entschädigung soll eine Höchstdauer festgelegt werden. Heute beträgt die Dauer der Mutterschaftsentschädigung maximal 98 Tage.
Frage der Finanzierbarkeit: Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme zur Motion fest, dass die zusätzlichen Kosten einer Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung «sehr beschränkt» wären. Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) beziffert die Kosten für die Gesetzesanpassung auf 4 bis 5 Millionen Franken – pro Jahr.
Was sagen die Gegner der Motion? Die Minderheit der vorberatenden Kommission lehnt den «Leistungsausbau» bei der Mutterschaftsentschädigung ab – zumal es sich bei dieser Frage um Einzelfälle handle.
Von 80'000 Neugeborenen pro Jahr müssen gegen 1000 Neugeborene aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Wochen im Spital bleiben. «Der Mutterschaftsurlaub hat den Zweck, der Mutter Zeit zur Erholung zu geben und eine Bindung zum Kind aufzubauen. Beides hängt nicht davon ab, ob sich das Kind im Spital befindet oder nicht», sagt Verena Herzog (SVP/TG) dazu.
Das Abstimmungsresultat: Die Minderheit der vorberatenden Kommission drang mit diesem Argument im Nationalrat nicht durch. Die Grosse Kammer hat als Zweitrat die entsprechende Motion mit 113 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.