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Landesrecht oder Völkerrecht? NR-Kommission sagt Nein zur «Selbstbestimmungs-Initiative»

Die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» verlangt einen Vorrang der Verfassung gegenüber dem Völkerrecht.

  • Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) lehnt die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ab.
  • Die Kommission sprach sich mit 16 zu 9 Stimmen gegen die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative der SVP ab. Sie will auch keinen Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen.
  • Als Kleinstaat habe die Schweiz grosses Interesse an der Einhaltung von völkerrechtlichen Regeln, teilte die Kommission mit.
  • Das Volksbegehren würde den Ruf der Schweiz als verlässlicher Partner in den internationalen Beziehungen gefährden.

Die Selbstbestimmungs-Initiative verlangt, dass die Bundesverfassung Vorrang hat gegenüber dem internationalen Völkerrecht. Vorbehalten bleiben aber zwingende Bestimmungen wie z.B. das Folterverbot.

Völkerrechtliche Verträge im Widerspruch mit der Verfassung müsste die Schweiz neu verhandeln oder kündigen. Für das Bundesgericht sollen nur noch Verträge massgebend sein, die dem Referendum unterstanden.

Der Ständerat hat die Initiative bereits ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen.

Selbstbestimmungs-Initiative

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Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» («Selbstbestimmungs-Initiative») wurde im August 2016 eingereicht.

Der Bundesrat (Botschaft), der Ständerat und die vorberatende Kommission des Nationalrats empfehlen, die Initiative abzulehnen.

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