- Für die Nachfolge von alt Bundesanwalt Michael Lauber hat sich die parlamentarische Gerichtskommission auf keinen der beiden Kandidaten einigen können.
- Angehört worden waren der Freiburger Andreas Müller und der Genfer Olivier Jornot.
Weder Müller noch Jornot brächten sämtliche persönlichen und beruflichen Fähigkeiten mit, die es heute für ein derart exponiertes Amt brauche, schreibt die Gerichtskommission. Sie suche für dieses Amt eine Person mit langjähriger Erfahrung in einem vergleichbaren Amt und umfassenden Führungskompetenzen. Ziel sei es, Ruhe in eine Behörde zu bringen, um die es in den letzten Jahren viel Wirbel gegeben habe.
Der Entscheid fiel nach zwei Anhörungen sowie einem externen Evaluationsverfahren der beiden Kandidaten.
Stelle wird erneut ausgeschrieben
Die Kommission hat deshalb beschlossen, die Stelle neu auszuschreiben. Die Vereinigte Bundesversammlung soll in der Frühjahrssession den neuen Bundesanwalt oder die neue Bundesanwältin wählen.
Zudem beschloss die Gerichtskommission, die Kommissionen für Rechtsfragen einzuladen, die Rechtsgrundlagen dahingehend zu ändern, dass die Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre angehoben wird.
Die Leitung der Bundesanwaltschaft teilen sich derzeit die zwei stellvertretenden Bundesanwälte.