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Aargau: Bundesgericht urteilt im Fall eines Kosovaren anders
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 12.11.2021. Bild: Colourbox
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Lausanne widerspricht Aargau Niederlassungsbewilligung von Kosovaren zu Unrecht herabgestuft

Das Amt für Migration wollte dem Mann neu nur Aufenthaltsbewilligung ausstellen. Das Bundesgericht schreitet ein.

Für die Rückstufung einer Niederlassungs- in eine Aufenthaltsbewilligung dürfen die Behörden nur negative Vorkommnisse berücksichtigen, die sich seit Beginn des Jahres 2019 ereignet haben oder nach diesem Datum fortdauern. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Andernfalls kommt es zu einer unzulässigen Rückwirkung, da das Gesetz zur Rückstufung erst 2019 in Kraft trat.

Im konkreten Fall geht es um einen kosovarischen Staatsbürger, der seit 1992 in der Schweiz lebt. Er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern, die beide die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Der Mann beging zahlreiche Strassenverkehrsdelikte. Im April 2018 verurteilte ihn das Aargauer Obergericht zudem wegen der Einfuhr von Haschisch im Jahr 2013 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Aufenthalts- statt Niederlassungsbewilligung

Im Dezember 2018 kam eine weitere Strafe hinzu. Weil Öl aus dem Reisecar des Mannes ausgeflossen war, wurde er mit einem Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Eingang des Bundesgerichts
Legende: Im vorliegenden Fall entscheidet das Bundesgericht, dass die Rückstufung der Niederlassungsbewilligung nicht zulässig ist. Keystone

Das Aargauer Amt für Migration und Integration widerrief im September 2019 die Niederlassungsbewilligung des Kosovaren und erteilte ihm eine Aufenthaltsbewilligung – allerdings unter Vorbehalt der Zustimmung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Rückstufung begründete das Amt mit einem Integrationsdefizit, das sich in der wiederholten Straffälligkeit zeige.

Rückstufung: neues Instrument

Die Rückstufung einer Niederlassungs- in eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund von Integrationsdefiziten ist seit 2019 möglich. Als Defizite gelten beispielsweise auch Sprachdefizite oder mangelnde wirtschaftliche Integration. Zuvor konnte eine Niederlassungsbewilligung bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz aufhielten, nur bei längerfristigen Freiheitsstrafen, schwerwiegenden Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit oder bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit widerrufen werden.

Zweck der neu eingeführten Rückstufung ist, dass nicht oder mangelhaft integrierte, niedergelassene Personen verbindlich an ihre Integrationsverpflichtungen erinnert werden können, wie das Bundesgericht schreibt. Diese Rückstufung muss verhältnismässig sein. Sie kann auch lediglich angedroht werden, wenn dies den Umständen angepasst ist.

Mann wird verwarnt

Vorliegend war die Rückstufung laut Bundesgericht nicht zulässig. Die Straftaten fielen alle in die Jahre vor 2019. Abgesehen von der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz handle es sich um Delikte von untergeordneter Bedeutung, wenn auch nicht in allen Fällen um Bagatelldelikte. Der Mann behält somit seine Niederlassungsbewilligung, wird aber verwarnt.

Sollte er in Zukunft wieder straffällig werden, muss er laut Bundesgericht trotz seiner langen Anwesenheit in der Schweiz mit einem Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung und einer Wegweisung oder zumindest mit einer Rückstufung rechnen.

Das Bundesgericht führt in seinem Urteil auch aus, dass es für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der Rückstufung keiner Zustimmung des SEM bedarf. Die Rückstufung und die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung bildeten eine Einheit. Es werde kein neuer Aufenthalt genehmigt, da sich die betroffene Person bereits gestützt auf ihre Niederlassungsbewilligung rechtmässig im Land befunden habe.

SRF 4 News; 12.11.2021, 12:00 Uhr;

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