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Lehrpersonen und KI Forderung nach einem Regelwerk für KI an der Schule

  • Nicht nur Schülerinnen und Schüler, auch Lehrpersonen greifen vermehrt auf KI wie ChatGPT zurück – etwa beim Verfassen von Berichten. Damit gelangen teils sensitive Daten ins System.
  • Lehrpersonen können sich zwar Ratschläge von Fachleuten einholen, aber schweizweite Richtlinien existieren derzeit keine.
  • Der Lehrerdachverband LCH fordert deshalb einheitliche ethische Richtlinien im Umgang mit KI und sensitiven Daten.

Lehrpersonen schreiben Berichte über Schülerinnen und Schüler. Berichte, die mithin heikle persönliche Daten enthalten. Zum Beispiel, dass ein Kind eine Lernstörung hat.

Es gibt keine klaren Anweisungen an Lehrpersonen, was sie machen dürfen und was nicht.
Autor: Beat Schwendimann Mitglied Geschäftsleitung des Lehrerdachverbands LCH

Einige Lehrpersonen greifen dabei auf generative KI-Werkzeuge wie ChatGPT zurück, wie Beat Schwendimann, Mitglied der Geschäftsleitung des Lehrerdachverbandes LCH, sagt. Welche Daten man jedoch in solche Applikationen eingeben darf, sei häufig noch unklar. «Es gibt keine klaren Anweisungen an Lehrpersonen, was sie machen dürfen und was nicht», so Schwendimann weiter.

Das Problem mit ChatGPT

Die eingegebenen Daten würden allesamt in die Datenbank von ChatGPT aufgenommen. «Und da braucht es entsprechende Vorgaben, wie man mit solchen sensitiven Daten umgeht.» Lehrpersonen müssten entsprechend geschult werden, damit es später nicht zu Problemen kommt. Etwa, wenn jemand feststellt, dass sensitive persönliche Daten aus seiner Schulzeit über ein KI-System verfügbar sind.

Als Arbeitgeber der Lehrpersonen sei es an Bund und Kantonen, schweizweit geltende ethische Leitlinien im Umgang mit Künstlicher Intelligenz aufzustellen, bis es dann eventuell sogar gesetzliche Anpassungen gebe, meint Schwendimann.

Lieber mit eigener statt künstlicher Intelligenz

Die Erziehungsdirektoren-Konferenz verweist Lehrpersonen mit allfälligen Fragen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz an Fachleute in ihrem jeweiligen Kanton. Ebenfalls stünden die pädagogischen Hochschulen für Ratschläge zur Verfügung.

Ich empfehle, dass Lehrpersonen keine personenbezogenen Daten in diese Applikationen eingeben.
Autor: Toni Ritz Direktor von Educa

Bund und Kantone haben zusammen aber auch noch die Fachagentur Educa. Diese befasst sich ebenfalls mit dem Thema. Sie erforscht, welche Daten wie genutzt werden. Educa-Direktor Toni Ritz sagt, noch wisse man nicht, was Programme mit künstlicher Intelligenz alles speichern. «Von daher empfehle ich grundsätzlich, dass Lehrpersonen mit diesen Applikationen zwar spielen, aber keine personenbezogenen Daten eingeben.»

Mit anderen Worten: Schulberichte beispielsweise nicht mit künstlicher, sondern mit eigener Intelligenz schreiben.

Einschätzung von Digitalredaktor Guido Berger

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Mit neuen Werkzeugen wie ChatGPT gehen laut Digitalredaktor Guido Berger neue Datenschutzprobleme einher. Vieles wisse man noch nicht genau. Zum Beispiel, wie Daten gespeichert und allenfalls weiterverwendet werden. So sei es schwierig abzuschätzen, wann bestehende Datenschutzgesetze verletzt werden. «Lehrpersonen verwalten sozusagen Daten, die durchaus heikel und persönlich sind», sagt Berger. Sie müssten mehr aufpassen als andere Berufsgruppen, vergleichbar mit Ärztinnen und Ärzten.

Übergeordnete Richtlinien auf Schweizer Ebene wären gemäss Berger sinnvoll, gerade, weil auf diesem Gebiet viele Unklarheiten bestünden. Man müsse sich aber bewusst sein, dass die Schweizer Bildungslandschaft ein Flickenteppich sei. So mache es wahrscheinlich zwar Sinn, allgemeine Richtlinien herauszugeben, allerdings wäre die Umsetzung im Schulalltag etwa einer kleinen Gemeinde wohl Knochenarbeit, die zuletzt den Lehrpersonen und der Schulleitung vor Ort zuteil würde. Bis sich eine solche allgemeine Richtlinie bis in die letzte Gemeinde durchgesetzt habe, vergingen noch Jahre, schätzt Berger.

HeuteMorgen, 14.08.2023, 06:00 Uhr

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