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Schonfrist bis 2030 Bundesrat will Grundversorgung der Post vorerst nicht reduzieren

  • Der Bundesrat will Umfang und Qualität der Post-Grundversorgung vorerst nicht reduzieren, die Post aber an veränderte Bedürfnisse anpassen.
  • So soll ab 2030 ein Mechanismus eingeführt werden, mit dem die Post die Grundversorgung entlang der Nachfrage anpassen kann.
  • An bereits früher vorgestellten und heftig kritisierten Sparmassnahmen will der Bundesrat festhalten.

Die Post stehe vor grossen Herausforderungen, leitete Rösti die Medienkonferenz in Bern ein. «Die Digitalisierung hat zu grossen Umwälzungen in ihrem Kerngeschäft geführt.» Die Briefmenge habe sich in den letzten zwanzig Jahren fast halbiert, und auch die Bareinzahlungen am Postschalter seien massiv eingebrochen.

Der Bundesrat will mit der Modernisierung der Grundversorgung nicht zuwarten, bis die Post in einer finanziellen Schieflage ist.
Autor: Albert Rösti Postminister

Diese Entwicklungen hätten einen Einfluss auf die Grundversorgung, die die Post aus eigener Kraft finanzieren müsse, so Rösti weiter. Deswegen müsse sichergestellt werden, dass sie ihren Auftrag auch künftig wahrnehmen könne. «Der Bundesrat will mit der Modernisierung der Grundversorgung nicht zuwarten, bis die Post in einer finanziellen Schieflage ist», sagte der Postminister.

Aus diesem Grund habe die Landesregierung die Eckwerte für eine umfassende Revision des Postgesetzes beschlossen, die etwa ab 2030 gelten soll. Die Grundversorgung werde dann das heutige Angebot inklusive der voraussichtlich per 2026 vorgezogenen Massnahmen umfassen. Ab 2026 will der Bundesrat mit Abstrichen an der Grundversorgung die Post um jährlich bis zu 45 Millionen Franken entlasten.

Vorläufig keine Angebotsreduktion

Der Bundesrat wolle keinen Abbau beim Service public, solange dieser nachgefragt werde, erklärte Rösti. «Aus heutiger Perspektive sollen weder Umfang noch Qualität der Grundversorgung reduziert werden.» Konkret: Die Post soll Briefe und Pakete weiterhin an mindestens fünf Wochentagen zustellen und die A-Post soll nicht abgeschafft werden.

Abonnierte Tageszeitungen müssen an sechs Wochentagen spätestens bis 12.30 Uhr zugestellt werden. Weiterhin soll die Post an der Haustüre oder am Schalter auch ab 2030 die gleichen Bargelddienstleistungen leisten wie heute. «Zudem wird sie weiterhin ein flächendeckendes Poststellen- und Agenturnetz betreiben», sagte Rösti.

Reaktion auf rückläufige Nachfrage

Allerdings will der Bundesrat im Postgesetz verankern, wie die Grundversorgung an den fortschreitenden Rückgang der Nachfrage angepasst werden kann. Er will dabei Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen.

«Die Grundversorgung soll die realen Gewohnheiten und Bedürfnisse von Personen und Unternehmen abdecken», so Rösti. «Deshalb muss die Post ab 2030 ihr Angebot der Nachfrage anpassen können – insbesondere, wenn die Nachfrage weiter zurückgeht.»

Wenn niemand mehr auf die Post geht, macht es keinen Sinn, aus nostalgischen Gründen eine Poststelle offen zu lassen.
Autor: Albert Rösti Postminister

Im Postgesetz soll deswegen ein Mechanismus für die Anpassung der Grundversorgung verankert werden. Wenn etwa weiterhin immer weniger Briefe verschickt werden, kann die Post gemäss dem Vorschlag des Bundesrats beantragen, nicht mehr an fünf Tagen Briefe zuzustellen, sondern nur noch an vier.

«Damit soll sichergestellt werden, dass die Post mit der Zeit gehen kann und die Kosten der Grundversorgung tragbar bleiben», sagte Rösti. «Und wenn niemand mehr auf die Post geht, macht es keinen Sinn, aus nostalgischen Gründen eine Poststelle offen zu lassen.»

Grundversorgung anpassen – auf Antrag der Post

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Die Post kann künftig bei Erreichen gewisser Schwellenwerte eine Anpassung der Grundversorgung unter Einhaltung des Mindestumfangs beantragen. Der Bundesrat muss bei seinem Entscheid auch regionale Aspekte sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung und Unternehmen berücksichtigen. Dieser Ansatz macht transparent, unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung des geltenden Grundversorgungsumfangs in Erwägung gezogen werden kann.

Erachtet der Bundesrat den Antrag der Post für gerechtfertigt, arbeitet er laut Postminister Rösti eine Verordnungsänderung aus. «Der Bundesrat muss dabei nicht zwingend die Vorschläge der Post übernehmen. Aber auch er muss sich an den gesetzlich festgelegten Schwellenwerten ausrichten.»

Für Tätigkeitsfelder der Post ausserhalb der Grundversorgung will der Bundesrat Rechtssicherheit schaffen. Bis im Juni 2026 soll das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

SRF 4 News, 13.08.2025, 14 Uhr ; 

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