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Lifestyle-Gentests Gentest-Verbot soll 2021 kommen

DNA-Tests boomen. Doch die Analysen sind oft unpräzise. Bald sollen Lifestyle-Gentests aus dem Internet verboten werden.

Wo komme ich her? Was sind meine Wurzeln? Grundlegende Fragen, mit denen Internetfirmen Kasse machen wollen. Für ein paar hundert Franken und einer Speichelprobe versprechen DNA-Labors eine genaue Auskunft über die ethnische Herkunft oder die geografische Ur-Abstammung.

Für Sabina Gallati sind solche Tests mit Vorsicht zu geniessen. Die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für genetische Untersuchung beim Menschen (GUMEK) ist quasi die oberste Genetikerin der Schweiz. «Es ist eine reine Spielerei. Das ist nicht mehr als ein Horoskop», sagt die emeritierte Professorin für Humangenetik am Inselspital Bern.

Fehler bei den Befunden

Natürlich gebe es Tests und Daten, mit denen man der Herkunft und Abstammung sehr nahekommen könne. Aber das sei eine sehr aufwändige Angelegenheit, sagt Sabina Gallati. «Ich gehe davon aus, dass die meisten solcher Tests aus dem Internet maschinell beziehungsweise mit einer Software ausgewertet werden», so die Spitzen-Genetikerin. Da würden dann natürlich viel mehr Fehler passieren, als wenn Menschen mit Erfahrung und Wissen die Daten analysieren würden.

Eine negative Erfahrung mit einem Gentest machte Susanne L. Sie wollte die Familiengeschichte mütterlicherseits genauer erforschen, weil da noch ein paar Wissenslücken bestanden, sagt Susanne L.. Das Resultat enttäuschte die Lehrerin aus dem Aargau: Ein Blatt, mit für Laien unverständlichen Information. Der Gipfel: Susanne L. musste die Informationen erst noch selber ausdrucken. «Ich war einfach empört», sagt Susanne L.

Verbot von Internet-Gentests

Solche Tests sollen künftig in der Schweiz verboten werden. Aktuell wird das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) revidiert. Noch dieses Jahr soll es in die Vernehmlassung geschickt werden. Und 2021 soll es dann – überarbeitet – in Kraft treten. Dann dürfen Lifestyle-Gentest, die zum Beispiel Resultate über die Abstammung versprechen, von Schweizer Firmen nicht mehr im Internet angeboten werden.

Interessanter Link dazu:

Geltungsbereich des bisherigen Gesetzes und der vorgeschlagenen Neuregelung mit Beispielen.
Legende: Geltungsbereich des bisherigen Gesetzes und der vorgeschlagenen Neuregelung mit Beispielen. BAG

Die Krux: Bei Tests aus dem Ausland greift die Schweizer Gesetzgebung nicht. Ausserdem hat man als Schweizer Konsumentin oder Konsument keine Kontrolle mehr, was mit den persönlichen Genom-Daten im Ausland passiert. Daten, aus denen man viel herauslesen kann. Nicht nur Herkunft, sondern etwa auch das Risiko, an Krebs oder Diabetes zu erkranken. Sensible Informationen, für die die Pharmaindustrie viel zahlt.

DNA oder DNS – was ist richtig?

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DNA und DNS sind biologisch völlig gleich. Bei der DNS handelt es sich einfach um die deutsche Schreibweise und bei DNA um die englische.

DNS = D esoxyribo n uklein- S äure

DNA = D eoxyribo n ucleic- A cid

Datenschutz im Ausland fraglich

«Solange man einen Auftrag in der Schweiz erteilt, der auch in der Schweiz ausgeführt wird, wissen Sie, dass das dem Schweizer Gesetz untersteht», sagt Sabina Gallati, Präsidentin GUMEK.

Für Susanne L. kein wirklicher Trost. Obwohl sie sich für eine Webadresse mit CH-Endung entschied, gingen ihre Daten ins Ausland. Denn: Die Firma hinter der Adresse hat ihren Sitz in den Niederlanden. Und ihr DNA-Resultat brachte keine neue Erkenntnis. Ausser der Gewissheit, dass sie Europäerin ist. Und dessen war sich Susanne L. vorher schon sicher.

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