Das gilt bis jetzt: Seit 1948 wird das Rheinufer im Kanton Aargau speziell geschützt. Anders als flussabwärts in Baselland oder flussaufwärts im Kanton Zürich gilt im Aargau ein strenges Rheinuferschutzdekret. Dieses schränkt die Nutzung des Ufers stark ein. So sind beispielsweise Infrastrukturen wie Duschen für die Rheinschwimmerinnen und -schwimmer zwischen Kaiserstuhl AG und Kaiseraugst AG praktisch verboten.
Das schlägt der Kanton vor: Solch strikte Regeln sind nicht mehr zeitgemäss, finden viele entlang der 72 Rhein-Kilometer im Aargau. Der Kanton Aargau hat deshalb einen Vorschlag vorgelegt, wie das Rheinufer in Zukunft genutzt werden könnte. Neu sollen an gewissen Orten nicht nur Wanderwege am Rheinufer möglich sein. «An diesen Stellen sind Spiel- und Liegewiesen mit Duschen möglich, Promenaden oder sogar neue Badis», sagt Projektleiterin Ursula Philipps vom Aargauer Umweltdepartement.
Das bedeutet die Idee für die Natur: Der Vorschlag des Kantons sieht allerdings nicht nur die Lockerung des Uferschutzes vor. Das Rheinufer soll in verschiedene Zonen eingeteilt werden. Dazu gehören etwa Kraftwerkszonen für die Rheinkraftwerke. Aber auch Naturschutzzonen, wie beispielsweise bei den Auengebieten, was Naturschutzorganisationen freut. Und der neue Zonenplan würde weiter weg vom Ufer auch gelten. Etwas, das die betroffenen Gemeinden nicht akzeptieren wollen.
Das stört die Gemeinden: Natürlich hätten sie sich eine einfachere Nutzung des Rheinufers gewünscht, sagt Felix Binder, Präsident des Regionalplanungsverbands Zurzibiet Regio. Aber: «Der Vorschlag des Kantons schränkt die Entwicklung der Gemeinden entlang des Rheins ein.» Vor allem die geplante Ausdehnung der Landschaftsschutzzone stört Binder. «Wir möchten am Rhein leben und mit dem Rhein. Jetzt geht es gar nicht mehr um den Rhein, sondern um das Gebiet dahinter.»
Das fordern die Bauern: Den kantonalen Vorschlag lehnen auch die Bäuerinnen kategorisch ab, wie der Vernehmlassungsantwort des Bauernverband Aargau zu entnehmen ist. Die geplante Ausdehnung der Landschaftsschutzzone würde viele Betriebe in ihrer Entwicklung einschränken. Der Bauernverband sieht gar keinen Bedarf, das Dekret von 1948 zu überarbeiten.
Bilder entlang des Aargauer Rheins
Das ist das weitere Vorgehen: Der Vorschlag des Kantons für eine Ablösung des Rheinuferschutzdekrets wird von vielen Parteien, Gemeinden und den Bauern ganz oder zumindest teilweise abgelehnt. Das Aargauer Umweltdepartement wird die Eingaben aus der Vernehmlassung nun prüfen. Bei den vielen ablehnenden Stimmen dürfte eine Ablösung des Dekrets von 1948 auf sich warten lassen. Bis dahin sind Liegewiesen mit Duschen oder Promenaden entlang des Aargauer Rheins weiterhin praktisch verboten.