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Ständerat für Revision des Jagdgesetzes
Aus Tagesschau vom 05.06.2018.
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Lockerung des Wolfsschutzes Vom Jäger zum Gejagten

Der Ständerat will den Schutz des Wolfes lockern: Die Bestände sollen künftig reguliert werden können. Auch Luchs und Biber bibbern.

Darum geht es: Die Regulierung geschützter Tierarten ist ein politischer Dauerbrenner in der Bundeshauptstadt. Diverse Vorstösse nahmen bereits den Wolf aufs Korn, doch auch andere Grossraubtiere wie Luchs und Bär sorgten wiederholt für Diskussionen. Und auch Biber oder Schwan waren schon im Visier der Politik.

Mit der Revision des Jagdgesetzes will der Bundesrat den Schutz «konfliktträchtiger geschützter Arten» lockern. Eine Regulierung von Beständen soll möglich sein, wenn die Tiere trotz Präventionsmassnahmen «grossen Schaden» anrichten. Der Schutzstatus des Wolfes würde von «streng geschützt» auf «geschützt» zurückgestuft – er würde damit gleichbehandelt wie der Steinbock.

So hat der Ständerat entschieden:

  • Die Beratung konnte aus Zeitgründen nicht beendet werden. Die wichtigsten Entscheide sind aber bereits gefallen.
  • Der Wolf soll jagdbar werden. Die Kompetenz zur Regulierung der Bestände sollen die Kantone erhalten.
  • Der Ständerat folgt dem Bundesrat: Abschüsse sollen nur bei «grossen Schäden» möglich sein. Zudem müssen vorher «zumutbare Schutzmassnahmen» versagt haben.
  • Auch Luchs und Biber sollen künftig einfacher abgeschossen werden dürfen.

Umweltschützer drohen mit Referendum

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Umwelt- und Tierschutzverbände haben am Montag angekündigt, dass sie Referendum gegen die Revision des Jagdgesetzes lancieren wollen. Das Gesetz verkomme sonst schlicht zu einem «Abschussgesetz», das den Artenschutz in der Schweiz grundsätzlich infrage stelle, argumentieren sie.

Die Debatte: Der Walliser Ständerat Beat Rieder (CVP) vertrat schon erfolglos die Radikallösung «Wolf. Fertig lustig!». Diese wollte die Berner Konvention neu verhandeln, der Wolf sollte ganzjährig bejagt werden können. «Wir müssen uns von der imaginären Vorstellung trennen, dass es keine Probleme zwischen Wolf und Mensch gibt, wenn wir nur genügend Schutzmassnahmen ergreifen», sagte Rieder nun im Rat. Der Wolf sei in seiner Existenz nicht gefährdet: «Sein Schutzstatus ist zu hoch.»

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Luginbühl: «Wir dürfen nicht überschiessen»
Aus News-Clip vom 05.06.2018.
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Werner Luginbühl (BDP/BE) erklärte die Kritik von Umweltschützern für übertrieben, die das Referendum ergreifen wollen: «Die Revision ist kein Abschussgesetz.» Die Wolfspopulation sei in den letzten Jahren stetig gewachsen, die dadurch entstandenen Probleme liessen sich nicht von der Hand weisen.

Wenn einmal der erste Wolf in Zürich auftritt, kann die Diskussion gewaltig ändern.
Autor: Ruedi Noser Ständerat (FDP/ZH)

«Es braucht eine vernünftige Vorlage, die nicht überschiesst. Sonst ist die Gefahr gross, dass die Revision an der Urne scheitert», sagte Luginbühl. Denn nicht nur die Walliser und Bündner würden entscheiden, sondern auch die Genfer und Zürcher: «Letztere sind zahlreicher.»

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Schmid: «Wenn ein Bär über den Golfplatz spaziert»
Aus News-Clip vom 05.06.2018.
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Der Stadtzürcher Ruedi Noser gab sich als Vermittler: «Akzeptanz muss lokal geschaffen werden und nicht von Zürich aus.» Und wenn einmal der erste Wolf in Zürich auftrete, könne die Diskussion «gewaltig ändern».

Wenn ein Bär über den Golfplatz der Lenzerheide spaziert oder ein Wolf vor der Poststelle in Trin steht, muss das der Gesetzgeber ernst nehmen.
Autor: Martin Schmid Ständerat (FDP/GR)

Der Bündner Ständerat Martin Schmid (FDP) verwahrte sich vor Klischees über schiesswütige Bergler: «Bei uns wird sehr differenziert mit dem Thema umgegangen. Wenn aber ein Bär über den Golfplatz der Lenzerheide spaziert oder ein Wolf vor der Poststelle in Trin steht, muss das der Gesetzgeber ernst nehmen.» Es handle sich nicht um ein Ausrottungsgesetz: «Das wäre auch in alpinen Gebieten nicht umsetzbar.»

Man muss kein Prophet sein, um zu behaupten, dass bald im Wallis und Graubünden kein Wolf und Bär überleben würde.
Autor: Thomas Minder Ständerat (parteilos/SH)

Eine linke Minderheit forderte erfolglos die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Roberto Zanetti (SP/SO) bemühte eine «alte Jägerweisheit»: «Viele Hunde sind des Hasen Tod.» Über eine erleichterte Regulierung der Wölfe sei man im Rat einig gewesen. Mit der Ausweitung auf Biber und Luchs sei die Vorlage an der Urne aber akut absturzgefährdet: «Das wäre der referendumspolitische Sargnagel für die Vorlage.»

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Minder: «Bündner und Walliser knallen Wolf und Bär ab»
Aus News-Clip vom 05.06.2018.
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Für Einzelfallbeurteilung durch den Bund, wie es sie heute bereits gibt, plädierte Thomas Minder (parteilos/SH). Man müsse kein Prophet sein, um zu behaupten, dass bald im Wallis und Graubünden kein Wolf und Bär überleben würde, wenn die Kantone die Kompetenz zu Abschüssen bekommen würden: «Sie würden die Tiere präventiv abknallen.»

Wir haben den Spielraum der Berner Konvention maximal ausgenutzt.
Autor: Doris Leuthard Umweltministerin

Das sagt der Bundesrat: Umweltministerin Doris Leuthard sagte einleitend, dass das Wolfsproblem in der Schweiz in total unangemessener Grössenordnung diskutiert werde. Das Zusammenleben von Wolf und Mensch müsse aber reguliert werden: «Immer dann, wenn Raubtiere zu nahe an den Menschen kommen, geht es um den Schutz der Bevölkerung.» Das sei bei Stadtfüchsen nicht anders, die nun auch erlegt würden.

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Leuthard: «Spielraum der Berner Konvention ausgenutzt»
Aus News-Clip vom 05.06.2018.
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Leuthard plädierte für eine Lösung mit Augenmass: «Wir erwarten, dass weiter zumutbare Schutzmassnahmen eingehalten werden.» Es gehe nicht darum, «präventiv Tiere abzuknallen. Es ist kein Abschussgesetz.» Der Bundesrat sei überzeugt, dass die Berner Konvention durch die Revision eingehalten werde: «Wir haben den Spielraum aber maximal ausgenutzt.» Der Bundesrat werde sich dafür einsetzen, weitere Staaten an Bord zu holen, um den Schutzstatus des Wolfes neu zu regeln.

Die Vorlage wird nächste Woche weiterberaten und geht dann an den Nationalrat.

Wolfsnachweise in der Schweiz Januar-Dezember 2017:

Wolfsnachweise in der Schweiz Januar-Dezember 2017
Legende: Kategorie 1: Tot gefundene Tiere, Beobachtungen mit fotografischem Beleg, eingefangene (Jung-) Tiere und genetische Nachweise. Kategorie 2: Experten bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren, Spuren. Kategorie 3: Nicht überprüfte Riss-, Spuren und Kotfunde, und alle nicht überprüfbaren Hinweise wie Sichtbeobachtungen. Kora

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