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Bundesrätin Sommaruga zu den neuen Massnahmen
Aus News-Clip vom 22.10.2014.
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Schweiz Lohngleichheit: Strengere Regeln für Arbeitgeber

Im Kampf um Lohngleichheit will der Bundesrat Arbeitgeber dazu verpflichten, regelmässig Lohnanalysen durchzuführen. Allerdings: Veröffentlichen müssten die Unternehmen allfällige Lohnunterschiede nicht.

Seit 33 Jahren sei in der Verfassung verankert, dass Männer und Frauen Anspruch auf den gleichen Lohn haben, begann Justizministerin Simonetta Sommaruga die Medienkonferenz zur Lohngleichheit. Frauen verdienten im Durchschnitt jedoch immer noch 677 Franken weniger pro Monat als Männer.

Es habe sich gezeigt, dass freiwillige Lösungen alleine nicht zu Lohngleichheit führten, so Sommaruga weiter. Es brauche zusätzliche staatliche Massnahmen, um den verfassungsrechtlichen Anspruch zu verwirklichen.

Ergebnisse erscheinen im Jahresbericht

Konkret schlägt der Bundesrat vor, Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden gesetzlich zu verpflichten, «rund alle drei Jahre» eine interne Lohnanalyse durchzuführen und ihre Lohnpraxis so zu überprüfen. Die Kontrolle sollen die Arbeitgeber wahlweise «gemäss des Vieraugen-Prinzips» den Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation übertragen.

Unterschiedliche Reaktionen

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Die Gewerkschaften begrüssen die geplanten Massnahmen als Schritt in die richtige Richtung. Angesichts des grossen Handlungsbedarfs seien die Vorschläge aber «noch zu zahnlos», kritisiert etwa der SGB. Wenig Freude lösten die geplanten Lohnkontrollen beim Arbeitgeberverband aus. Eine Meldepflicht sei nicht der richtige Weg.

Der Vorschlag des Bundesrats verpflichtet die Unternehmen aber nicht dazu, allfällige Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu veröffentlichen. Die Arbeitnehmer müssten in ihrem Jahresbericht lediglich erwähnen, dass sie die Lohnanalyse korrekt durchgeführt haben und «dass keine unzulässigen Lohnunterschiede festgestellt worden sind», sagte Sommaruga.

Sollte sich zeigen, dass die Unternehmen bei vorhandener Lohndiskriminierung keine Massnahmen ergreifen, dann können die Betroffenen – wie bisher – die Lohngleichheit gerichtlich einfordern. «Anders als heute wissen sie dann aber dank der Berichterstattungspflicht, ob die Firma die Lohngleichheit seriös überprüft hat», so Sommaruga. Für den Fall, dass ein Unternehmen die Diskriminierung weiterführt, prüft der Bundesrat, eine subsidiäre Meldepflicht für die Revisionsstellen einzuführen.

«Es soll keine Lohnpolizei geben»

Der Bundesrat möchte einen «verhältnismässigen Schritt» machen, ohne jedoch selber direkt einzugreifen, sagte Sommaruga zu den Massnahmen. «Der Bundesrat hat sich gegen umfassende Kontrollen entschieden. Es soll keine Lohnpolizei geben».

Audio
Lohngleichheit - Arbeitgeber zum Handeln zwingen
aus Echo der Zeit vom 22.10.2014. Bild: Keystone
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Der Gewerkschaftsbund hatte eine nationale Behörde gefordert, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Der Bundesrat aber stellt die Selbstkontrolle und die Verantwortung der Unternehmen ins Zentrum, wie Sommaruga erklärte. «Jedoch ist das Ganze nicht mehr freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.»

Das Justizdepartement, das Innendepartement und das Wirtschaftsdepartement sollen bis Mitte nächsten Jahres eine entsprechende Vernehmlassung ausarbeiten.

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