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Lotto-Abende in Gefahr? Gutscheinverbot beim Lotto-Abend: Ärger bei Solothurner Vereinen

Das Verbot zur Abgabe von Gutscheinen an Lotto-Abenden sorgt für Ärger und Ratlosigkeit, nicht nur bei Solothurner Vereinen. Sie sehen ihre wichtigste Finanzierungsquelle und die Lotto-Abende allgemein in akuter Gefahr. Nun schaltet sich auch die Politik ein.

Einige hundert Personen versammeln sich kurz vor dem Jahreswechsel in der Igu-Halle im solothurnischen Recherswil. Sie kommen ans Super-Lotto, einen geselligen Glücksspiel-Abend, wie man ihn in vielen Gemeinden von Worb, über Kriens und Buchs bis nach Romanshorn kennt. Leute aus dem Dorf und umliegenden Gemeinden treffen sich und spielen Lotto um mehr oder weniger wertvolle Preise.

Der Lotto-Match macht 50 bis 60 Prozent unserer jährlichen Einnahmen aus.
Autor: Anton Schmid Präsident Hornussergesellschaft Recherswil-Kriegstetten

Neben der Geselligkeit sind die Lotto-Anlässe für die veranstaltenden Vereine finanziell wichtig. Für die Hornussergesellschaft Recherswil-Kriegstetten fast überlebenswichtig, sagt deren Präsident Anton Schmid zu SRF: «Der Lotto-Match macht 50 bis 60 Prozent unserer jährlichen Einnahmen aus.» Diese Einnahmen seien nun bedroht, heisst es beim Verein, gar die Zukunft des ganzen Super-Lottos ungewiss.

Mann und Frau sitzen an Tisch vor Lotto-Karten
Legende: Beim Lotto-Spiel geht es um Glück, Geselligkeit und für die veranstaltenden Vereine um einiges Geld in der Kasse. Aufnahme vom Lotto-Match der Hornussergesellschaft Baden/Brugg von 2017. SRF/Alex Moser

Ab Anfang 2023 ist der Lotto-Abend in der aktuellen Form im Kanton Solothurn nicht mehr erlaubt. Der Kanton musste relativ kurzfristig seine Richtlinien für Lotto-Veranstaltungen anpassen und das sorgt bei betroffenen Vereinen für einigen Ärger und Unverständnis.

Richtlinie für Lotto-Matches gemäss Geldspielgesetz

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Lotto-Abende von Vereinen gehören wie auch Tombolas zu den Kleinlotterien. Mit dem neuen Geldspielgesetz gelten seit 2019 für solche Veranstaltungen schweizweit einheitliche Regeln. Unter anderem dürfen die Gewinne ausschliesslich aus Sachpreisen bestehen und die Summe aller Einsätze darf maximal 50'000 Franken betragen. Sind diese Kriterien erfüllt, braucht ein Lotto-Match keine spezielle Bewilligung der Behörden.

Geht es jedoch um Geldpreise, Goldvreneli oder Gutscheine oder ist die gesamte Einsatzsumme höher als 50'000 Franken, braucht es eine kantonale Bewilligung und es müssen weitere Vorgaben erfüllt werden. Zum Beispiel muss bei solchen Veranstaltungen die Hälfte der gesamten Einsätze an die Spielerinnen und Spieler zurück verteilt werden, damit die Veranstalter nicht ungebührlich Gewinne machen. Diese Gewinn-Rückverteilung ist für Vereine wiederum ein Problem, weil sie so deutlich weniger Einnahmen für die eigene Kasse erwirtschaften können.

Mit den einheitlichen Regeln für Kleinlotterien soll einerseits Spielsucht bekämpft werden. Andererseits geht es auch um die Verhinderung von verbrecherischer Geldwäsche an Lotterie-Veranstaltungen. An grösseren Lotto-Matches spielen immerhin auch mal einige hundert Personen um Preise von mehreren zehntausend Franken.

Einige Kantone haben die 2019 eingeführten Regeln relativ rasch umgesetzt, zum Beispiel der Aargau oder Freiburg. Andere Kantone wie Solothurn oder Bern haben hingegen bisher nichts unternommen, um die neuen Regeln umzusetzen, weswegen sie nun von der Geldspielaufsicht ermahnt wurden.

Mehr Informationen zu Geldspielen und Kleinlotterien finden Sie bei der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa.

Im November teilte der Kanton Solothurn allen Gemeinden schriftlich mit, dass sich Vereine ab Anfang 2023 strikt an die seit 2019 geltenden Regeln des nationalen Geldspielgesetzes zu halten haben (siehe Box oben). Den Hinweis verschickte Solothurn nicht ganz freiwillig. Der Kanton wurde von der nationalen Geldspielaufsicht (Gespa) zum Schritt gedrängt.

Das Problem mit den (Sach-)Preisen

Das Problem am Super-Lotto in Recherswil sind die Preise. Zu gewinnen gibt es total 55 Einkaufsgutscheine im Wert von 100 bis 1000 Franken. Diese Gutscheine gelten gemäss Gesetz aber als Geldpreise und sind somit ohne kantonale Bewilligung nicht mehr erlaubt.

Geschenkkorb mit Fleisch, Guetzli und Schoggi
Legende: Sachpreise wie dieser Geschenkkorb am Lotto-Match der Hornussergesellschaft Baden/Brugg sind weiterhin erlaubt. Gutscheine jedoch nicht. SRF/Alex Moser

Vergeben werden dürfen an einem Vereinslotto nur noch Sachpreise – Früchtekörbe, Salami oder Haushaltsgeräte beispielsweise. Das sei für seinen Verein aber keine gute Option, sagt Anton Schmid. Dann müsse man für die grösseren Preise zum Beispiel Velos oder TV-Geräte verlosen: «Diese Preise sind dann häufig das Falsche für die Gewinner. Mit den Gutscheinen kann man das ganze Jahr einkaufen gehen, das ist einfach praktischer.»

Zukunft der Solothurner Lotto-Matches ungewiss?

Die Hornussergesellschaft Recherswil-Kriegstetten hat sofort auf die neuen Vorgaben des Kantons reagiert. Sie hat ihr Super-Lotto vorverschoben. Eigentlich hätte der Anlass im Januar 2023 stattfinden sollen, doch wegen der neuen Regeln wurde der Termin auf Ende Dezember 2022 geändert. So kann der Verein die bereits gekauften Gutscheine doch noch verlosen.

Das behindert doch die Vereine. Man macht etwas ehrenamtlich und wird dafür bestraft.
Autor: Anton Schmid Präsident Hornussergesellschaft Recherswil-Kriegstetten

Wie es weitergeht mit dem traditionellen Lotto-Match, sei ungewiss, heisst es beim Verein. Man werde sich mit anderen Vereinen absprechen und nach Lösungen suchen, wie man die wegfallenden Einnahmen kompensieren könne. Hornusser-Präsident Schmid regt sich darüber auf: «Das behindert doch die Vereine. Man macht ehrenamtlich etwas und wird dafür dann bestraft.»

Strengere Lotto-Regeln auch im Kanton Bern ein Thema

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Die Vorgaben des Geldspielgesetzes für Lotto-Matches und Tombolas geben nicht nur im Kanton Solothurn zu reden. Auch der Kanton Bern hat die Vereine darauf hingewiesen, dass ab 2023 die Vorgaben strikter umgesetzt werden müssen. Und auch hier gibt es Unmut und Vereine machen sich Sorgen. In der «Berner Zeitung» äusserten sich kürzlich zwei Vereine, die quasi professionell Lotto-Abende für andere Vereine organisieren. An diesen Veranstaltungen werde jeweils fast nur um Gutscheine gespielt, weshalb sie künftig nicht so einfach bewilligt werden könnten, kritisierten die Vereine. Wenn der Kanton keine Ausnahmen zulasse oder man keine andere Lösung finden könne, dann seien die Lotto-Abende stark gefährdet. Einer der Vereine prüft nun, ob er künftig eine Bewilligung beantragen und die damit verbundenen Auflagen erfüllen will.

Auch im Kanton Bern wurde laut Berner Zeitung bereits die Politik aktiv. Verschiedene Politikerinnen und Politiker fordern den Kanton auf, die Einschränkungen für Lotto-Vereine anzupassen.

Klar ist jedoch schon jetzt, dass die Zukunft der Lotto-Matches auch die Solothurner Politik noch beschäftigen wird. Ein SP-Politiker aus Recherswil hat im Kantonsparlament eine Anfrage lanciert, wie die Regierung die Folgen der strikteren Regeln abzufedern gedenke.

SRF1, Regionaljournal Aargau Solothurn 29.12.22, 17:30 Uhr ; 

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