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Abzocker aus Dänemark kommen glimpflich davon
Aus Espresso vom 24.10.2018. Bild: Stylelux.ch
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Luscher Webshop «Stylelux.ch» Abzocker aus Dänemark kommen glimpflich davon

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zivilklage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen den intransparenten Webshop «Stylelux.ch» hat sich erledigt.
  • Die Betreiberin hat den beanstandeten Shop inzwischen eingestellt. So einigten sich die Parteien mit einem gerichtlichen Vergleich.
  • Das lusche Unternehmen kommt somit mit einem blauen Auge davon: Es verpflichtet sich, bei künftigen Geschäften in der Schweiz transparenter zu sein.
  • Geprellte Kunden müssten selber gegen das Unternehmen mit Sitz in Dänemark vorgehen. Mit dem Vergleich bestehen durchaus Chancen auf Erfolg.

Noch bis Anfang 2018 konnte man auf «Stylelux.ch» alles für die Schönheit kaufen, von Hand- und Fusspflege-Sets bis zur Schlankheitshose. Doch nach der Bestellung kam oft das böse Erwachen: So wurden Gebühren verrechnet, die beim Bestellprozess nicht angegeben worden waren; oder man erhielt einen Monat nach der Lieferung dasselbe Produkt noch einmal – mit dem Hinweis, man habe ein Abo abgeschlossen.

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete ab 2015 mehrfach über den luschen Onlineshop, weil sich immer wieder Betroffene auf der Redaktion meldeten. Auch beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) waren rund 200 Beschwerden eingegangen, sodass es 2017 eine Zivlklage gegen die Firma Digital Sourcing ApS einreichte, die Betreiberin von «Stylelux.ch».

Kaum Konsequenzen für Betreiber-Firma

Weil die Betreiberin den beanstandeten Webshop im April 2018 eingestellt und ihr Konsumentengeschäft verkauft hat, ist die Sache nun vom Tisch. Die Parteien hätten einen Vergleich abgeschlossen, teilte das Seco mit. Das Handelsgericht Bern habe das Zivilverfahren deshalb als gegenstandslos abgeschrieben.

Die jahrelange Abzocke in der Schweiz hat damit für die Betreiberin kaum unmittelbare Konsequenzen: Das Unternehmen hat sich immerhin dazu verpflichtet, für den Fall künftiger Geschäftstätigkeit in der Schweiz den Bestellprozess in Onlineshops transparenter zu gestalten. Dabei geht es etwa um die korrekte Bekanntgabe der Endpreise und die Bestellauslösung. Damit wären wohl auch Gaunereien mit automatischen Abo-Abschlüssen nicht mehr möglich. Den Vergleich im Detail gibt es hier.

Auch wenn der Vergleich laut Medienmitteilung des Seco nicht einhergeht mit einer Schuldanerkennung seitens der Betreiber: Geprellte Kundinnen und Kunden haben nun etwas in der Hand, um ihre eigenen Forderungen geltend zu machen. Zeigt der Vergleich doch, dass sich die Digital Sourcing ApS durchaus bewusst ist, dass ihr bisheriges Geschäftsgebaren in der Schweiz alles andere als korrekt war.

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