Beim Brand der Kapellbrücke vor über 20 Jahren wurden viele der Originalbilder aus dem 17. Jahrhundert zerstört. Nach dem Brand wurde entschieden, dass der Vorfall weiterhin sichtbar bleiben soll: Einerseits indem noch einige verkohlte Originale im Brückengiebel hängen blieben, andererseits aber auch mit Lücken im Bilderablauf.
Seit der Luzerner Anwalt Jost Schumacher auf eigene Faust Kopien der zerstörten Bilder hatte anfertigen lassen, wird die Bilderordnung in Frage gestellt. Die Jungfreisinnigen lancierten darauf ihre Initiative. Da die Kompetenz, wie die Bilder aufgehängt werden, aktuell beim Stadtrat liegt, nimmt die Initiative einen Umweg und verlangt, dass künftig das Parlament zuständig sein soll.
Allerdings können ohnehin weder die Stadtregierung noch das Parlament alleine entscheiden. Da die Kapellbrücke unter eidgenössischem Denkmalschutz steht, kann die eidgenössische Denkmalpflege ihre Zustimmung zu einer neuen Regelung für die Bilder verweigern.
1,7 Millionen Franken für die Gütschbahn?
Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern entscheiden ausserdem, ob die Stadt an die Sanierung der alten Gütschbahn einen Beitrag leisten soll. Das «Bähnli», das von der Stadt zum Gütsch hinaufführt, steht seit rund sechs Jahren still. Nun liegt ein Projekt vor, welches auf den historischen Geleisen einen modernen Schräglift fahren lassen will. An die Gesamtkosten von 3,1 Millionen Franken will die Stadt etwas über die Hälfte zahlen.
Gegen den Beitrag der Stadt haben die FDP und die CVP das Referendum ergriffen. Sie argumentieren, die Bahn werde vor allem den Gästen des Restaurants und des Hotels zu Gute kommen. Deshalb solle deren Besitzer - die Chateau Gütsch Immobilien AG rund um den russischen Milliardär Alexander Lebedev - die Sanierung der Bahn auch selber bezahlen.
Dies sehen die Grünen, Grünliberalen, die SP und die SVP anders. Der Gütsch sei ein wichtiger Ort für Luzern. Und der Beitrag der Stadt lohne sich. Denn es ist geplant, dass die Bahn im Gegenzug Teil des Verkehrsverbundes würde.