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Luzerner Gerichte Wechselnde Coronamassnahmen fordern Gerichte heraus

Weil die Bestimmungen zu den Coronamassnahmen häufig ändern, muss jeder Fall genau angeschaut werden. Das ist aufwändig.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr oder im Einkaufszentrum verweigert. Bei der Luzerner Staatsanwaltschaft gingen allein im letzten Jahr 1000 zusätzliche Strafanzeigen im Zusammenhang mit Verstössen gegen die Corona-Regeln ein. Entweder wurden die Anzeigen fallengelassen oder es gab einen Strafbefehl - das heisst, die Beschuldigten mussten eine Busse zahlen. Die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft werden meistens nicht angefochten. Nur wenige Fälle werden ans Gericht weitergezogen.

Strafe ändert, je nach Zeitpunkt des Vergehens

 Es ist also nicht die Anzahl Fälle, die den Gerichten zu schaffen macht. Es sind die Rechtsgrundlagen, die während der Pandemie dauernd ändern, die die Beurteilung aufwändig machen. Im Kanton Luzern sind 2021 bis Ende November 60 Fälle wegen Verstössen gegen die Coronamassnahmen vor dem Bezirksgericht gelandet. Bei den meisten davon geht es um die Maskenpflicht.

Schild Bezirksgericht Luzern
Legende: Von 60 Fällen, die bei den Luzerner Bezirksgerichten landen, behandeln 50 Verstösse gegen die Maskenpflicht. Keystone

«Die Pandemie ist etwas Dynamisches, sie verändert sich. Und mit der Veränderung müssen wir auch laufend die Gesetzesgrundlagen anpassen», sagt Christian Renggli, Informationsbeauftragter der Luzerner Gerichte.

Die Herausforderung für die Richterinnen und Richter: Jeder Fall muss ganz genau geprüft werden, jeder ist anders, auch wenn sie sich ähneln. Der Grund: Es kommt auf den Zeitpunkt an, wann der Verstoss gegen die Regeln, also zum Beispiel gegen die Maskenpflicht, verübt wurde. Das heisst: Das Urteil des Gerichts kann unterschiedlich herauskommen, je nachdem welche Bestimmungen von Bund oder Kanton gerade aktuell sind. Beschuldigte Personen mussten also eine Busse zwischen 100 und 300 Franken zahlen – andere gar nichts.

Bei all den Fällen, die jetzt mit Corona auftauchen, gibt es noch keine gefestigte Praxis.
Autor: Christian Renggli Informationsbeauftragter Luzerner Gerichte

Mit Corona kam ein neues Rechtsgebiet auf. «Bei bekannten Tatbeständen, wie bei Verkehrsdelikten oder Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, bewegt man sich auf vertrautem Terrain», sagt Christian Renggli. «Bei all den Fällen, die jetzt mit Corona auftauchen, gibt es noch keine gefestigte Praxis».

Streitpunkt Masken tragen bei Gerichtsverhandlung

Neu für die Gerichte ist auch der Umgang mit Personen, die das Tragen einer Maske verweigern. Was tun, wenn Beschuldigte auch am Gericht keine Maske aufsetzen wollen? Im Kanton Glarus beispielsweise wurde einem Maskenverweigerer deshalb der Prozess im Freien gemacht.

So weit gehe man im Kanton Luzern nicht, sagt Christian Renggli: «Wir bestehen darauf, dass alle Anwesenden vor Gericht eine Maske tragen.» Wer sie nicht tragen wolle, könne auf eine Teilnahme verzichten. Allenfalls habe die Person die Möglichkeit, eine schriftliche Eingabe zu machen, um ihren Standpunkt darzustellen. «Wir gehen im Grundsatz davon aus, dass die Maskenpflicht in Innenräumen auch in den Gerichten gilt.»

Allerdings sei die Frage noch nicht vollends geklärt. Am Bezirksgericht Willisau wurde behandelt, ob man bei einer Gerichtsverhandlung zum Tragen einer Maske verpflichtet werden könne. Zurzeit befasse sich die nächsthöhere Instanz, das Luzerner Kantonsgericht, mit dieser Frage.

Die Luzerner Gerichte, insbesondere die Bezirksgerichte, sind seit Corona mit vielen neuen Themen konfrontiert. Auch mit neuem Klientel - mit Leuten, die auf die geltenden Coronamassnahmen möglicherweise empfindlicher reagieren. Bedrohungen hätten die Richterinnen und Richter aber nicht erlebt, sagt Christian Renggli. Es sei ein respektvoller Umgang im Gericht, die Verhandlungen hätten bisher in einer guten Atmosphäre stattgefunden.

Regionaljournal Zentralschweiz, 14.12.2021, 17:30 Uhr ; 

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