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Richterin Marianne Heer: «Der Begriff der Gefährlichkeit ist schwierig zu fassen »
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 03.06.2021. Bild: Keystone
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Luzerner Richterin tritt ab Justiz-Koryphäe: «Null Risiko geht nur, wenn wir alle einsperren»

Fast vier Jahrzehnte lang arbeitete Marianne Heer für die Luzerner Justiz – als Staatsanwältin und als Richterin, zuletzt als Kantonsrichterin mit Schwerpunkt Strafrecht. Doch die 65-Jährige hat ihre Stimme nicht nur im Gerichtssaal erhoben, sondern sich immer wieder auch in der Öffentlichkeit pointiert geäussert. Dabei kritisierte sie unter anderem eine zunehmende Härte bei der Auslegung des Rechts und den Einsatz digitaler Hilfsmittel, um die Gefährlichkeit von Straftätern einzuschätzen. Nun geht die FDP-Frau in Pension.

Marianne Heer

ehemalige Luzerner Kantonsrichterin

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Marianne Heer wurde 1955 in Willisau geboren. 1984 begann sie als Gerichtsschreiberin in Luzern und wurde ein Jahr darauf Richterin am Amtsgericht Luzern-Land. Von 1991 bis 2000 war sie als Staatsanwältin tätig und wechselte dann ans Obergericht, dem heutigen Kantonsgericht, wo sie Ende Mai 2021 pensioniert wurde. Heer ist zudem Lehrbeauftragte an den Universitäten Bern und Freiburg.

SRF News: Marianne Heer, Sie gehören zu jenen Richterinnen und Richtern, die sich auch in der Öffentlichkeit zu Rechtsfragen geäussert haben, etwa wie die Gesellschaft mit Straftätern umgehen soll. Warum hat sie das derart umgetrieben?

Gerade als Strafrichterin hatte ich mit den Unzulänglichkeiten der Menschen zu tun. Das führte dazu, dass ich ein Verständnis entwickeln musste für die Frage, warum jemand so gehandelt hat, dass er nun eben vor Gericht steht. Dabei habe ich erkannt, dass vieles relativ ist. Und dass sich die Frage, wie gefährlich jemand ist, meistens nicht so einfach beantworten lässt.

Natürlich wollen wir keine Menschen auf die Gesellschaft loslassen, die eindeutig gefährlich sind. Aber der Begriff der Gefährlichkeit ist schwierig zu fassen – was dazu führen kann, dass wir Menschen die Freiheit länger entziehen, als es der Straftat angemessen wäre. Das stört mich.

Die Frage, wie gefährlich jemand ist, lässt sich meistens nicht so leicht beantworten.

Aber es ist doch nachvollziehbar, dass die Gesellschaft will, dass gefährliche Leute eingesperrt bleiben.

Natürlich, die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, vor gefährlichen Straftätern geschützt zu werden. Aber die wenigsten Straftaten werden von Menschen verübt, die eindeutig gefährlich sind. Bei den meisten Tätern gibt es eine grosse Unsicherheit darüber, ob sie wirklich so gefährlich sind, wie es ihr Delikt auf den ersten Blick vermuten lässt.

Bei der Beurteilung von Tätern spielt die Psychiatrie mit ihren Gutachten eine grosse Rolle. Sie sind gegenüber dem Einfluss der Psychiatrie auf die Rechtsprechung sehr kritisch eingestellt. Warum?

Weil die Psychiatrie – genau wie die Justiz – keine exakte Wissenschaft ist. Und weil es schwierig ist, dem jeweiligen Menschen gerecht zu werden. Die Fragen sind häufig relativ, die Antworten ebenfalls. Man muss viele verschiedene Aspekte berücksichtigen. Studien haben ergeben, dass zwischen 60 und 80 Prozent aller Straftäter länger in Haft sassen, als es angemessen gewesen wäre – weil man ihre Gefährlichkeit falsch eingeschätzt hatte.

Umgekehrt bestünde aber die Möglichkeit, dass Straftäter zu früh wieder freikommen, obwohl sie nach wie vor gefährlich sind. Müssen wir mit diesem Risiko einfach leben?

Mit Gefährlichkeit sind wir immer konfrontiert. Wir wissen ja auch nicht, ob eine Person, die uns auf der Strasse entgegenkommt, plötzlich ausrastet. Null Risiko geht nur, wenn wir alle einsperren.

Mit Gefährlichkeit sind wir immer konfrontiert.

Woher kommt denn diese Tendenz zu höheren Haftstrafen, vor der Sie warnen?

Straftäter haben keine Lobby, niemand kämpft für sie. Und wenn ich mir als Richterin den Vorwurf anhören muss, wegen mir sei die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet, dann ist das sehr unangenehm. Es gibt daher begreiflicherweise viele Richterkolleginnen und -kollegen, die sich nach der Abwägung der Interessen für die Sicherheit entscheiden – und gegen den Menschen, den sie beurteilen müssen. Jedenfalls in jenen Fällen, in denen die Gefährlichkeit eines Täters nicht absolut klar ist.

Das Gespräch führte Miriam Eisner.

Regionaljournal Zentralschweiz, 03.06.2021, 17:30 Uhr ; 

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