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Luzerner Stadtrat winkt ab Dem Regenbogen-Veloweg steht das Gesetz im Weg

Die Luzerner Grünen wollen einen Regenbogen-Weg als Zeichen für Toleranz. Nur: Das Gesetz toleriert so viel Farbe nicht.

Vorbild der Luzerner Grünen ist die niederländische Universität Utrecht. Dort gibt es seit letztem Sommer den «regenboogfietspad», einen fast 600 Meter langen Veloweg in Regenbogenfarben. Der Weg sei ein Signal dafür, «dass die Universität Utrecht Vielfalt und Inklusion ernst nimmt und dafür auch Verantwortung trägt», heisst es auf der Webseite der Uni.

Luzern soll Utrecht sogar noch übertreffen und mit einem 1 Kilometer langen Abschnitt «den weltweit längsten» Regenbogen-Veloweg realisieren, so schwebt es dem Luzerner Grünen und LBGTIQ-Aktivisten Marco Müller vor.

Er sieht im farbigen Weg einerseits «ein Zeichen dafür, dass Luzern eine bunte Stadt ist, in der alle so leben können, wie sie fühlen», andererseits hebt er auch eine mögliche touristische Wirkung hervor: «Wetten, dass etliche Menschen, die nach Luzern kommen, den Rainbow-Veloweg befahren, ein Selfie davon machen und dies auf Social-Media teilen werden?» Der Regenbogenweg als Magnet für Influencer also.

Eine junge Frau posiert auf einem aufgemalten Regenbogen in Taipeh
Legende: Die Hauptstadt von Taiwan, Taipeh, machte es vor: Ein aufgemalter Regenbogen als perfekte Kulisse für Influencerinnen. Keystone

Doch nun erhält die Idee einen Dämpfer: Die Luzerner Stadtregierung lehnt den Regenbogenweg ab, wie sie in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss der Grünen schreibt. Allerdings nicht, weil sie die Idee schlecht fände. Im Gegenteil, beteuert die Stadtregierung, sie begrüsse die Absicht des Postulanten «grundsätzlich und ausdrücklich».

Die VSS-Norm SN 40 214 erlaubt bei öffentlichen Verkehrsflächen nur Einfärbungen mit maximal zwei verschiedenen Farbtönen.
Autor: Luzerner Stadtrat In der Antwort auf den Vorstoss

Bahn frei für den Regenbogen also - wäre da nicht das Gesetz. Denn was dort schwarz auf weiss steht, steht dem farbigen Weg im Weg, findet jedenfalls der Luzerner Stadtrat. Bei der Regenbogen-Einfärbung, so zitiert er das schweizerische Strassenverkehrsrecht, handle es sich «nicht um eine Markierung, sondern um eine sogenannte farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen (FGSO).»

Und dann wird's richtig technisch: FGSOs hätten sich nach der «VSS-Norm SN 40 214» zu richten, welche «auf öffentlichen Verkehrsflächen nur Einfärbungen mit maximal zwei verschiedenen Farbtönen» erlaube. Zwei Farbtöne – das reicht definitiv nicht für einen Regenbogen.

Der Stadtrat bleibt farb- und mutlos.
Autor: Marco Müller Luzerner Stadtparlamentarier, Grüne Partei

Die Argumentation der Regierung reicht dem Grünen Marco Müller nicht. Sie bleibe «farb- und mutlos», sagt er. Mit etwas mehr Kreativität und Willen müsste die Idee nicht gleich begraben werden.

Und das Gesetz? Die zitierte Norm sei, «wie es der Name schon sagt, eine Norm und keine Rechtsgrundlage», hält Müller dagegen und verweist auf Zürich, wo während der Pride auch schon einzelne Fussgängerstreifen in sechs Regenbogenfarben eingefärbt wurden. «Die Verkehrssicherheit war deswegen nicht gefährdet, und es kam auch zu keiner Klage deswegen.»

Ganz gestorben ist die Idee des längsten Regenbogen-Velowegs der Welt also noch nicht. Ob sie aber die Debatte im Luzerner Stadtparlament überleben wird, ist zumindest fraglich. Die Stadtregierung hat in ihrer Antwort auch schon vorsorglich festgehalten, dass der Regenbogen eine teure Sache wäre. Rund 300'000 Franken würde er kosten. Oder in Regenbogenwährung: 50'000 pro Farbe.

Regionaljournal Zentralschweiz, 25.01.2021, 12:03 Uhr ; 

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