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Bundesverwaltungsgericht entscheidet für Apple
Aus Info 3 vom 10.08.2023. Bild: Keystone/AP/Elaine Thomson
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Nach Gerichtsentscheid Apple-Konzern lässt Abbildung eines Apfels als Marke eintragen

Das Bundesverwaltungsgericht hat Apple recht gegeben: Die Schweiz muss das Bild eines gewöhnlichen Apfels als Marke für Audio und Video eintragen.

Es geht im Streit um das Bild eines naturgetreu abgebildeten Granny Smith – also nicht um den weltberühmten angebissenen Apfel. Der amerikanische Tech-Gigant hat auch den gewöhnlichen Apfel in vielen Ländern als Marke eintragen lassen. Nur Kambodscha, Samoa und die Schweiz leisteten teilweise Widerstand.

Das Schweizerische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verweigerte die Eintragung des Bildes als Marke für Audio und Video mit dem Argument, das Bild eines gewöhnlichen Apfels sei Allgemeingut. Jeder könne ohne viel Fantasie erkennen, dass es sich um einen Apfel handle, das Bild sei daher schlicht eine Inhaltsangabe.

Nicht als Logo verwenden

Gegen diesen Entscheid wehrte sich Apple vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. An der mündlichen Gerichtsverhandlung im April argumentierte der Anwalt von Apple, es gehe nicht um den Schutz eines Apfels: Dass das Bild eines Apfels als Inhaltsangabe verwendet werden könne, schliesse die Eintragung als Marke nicht aus. Dieses bestimmte Bild – der Granny Smith – dürfe nicht als Logo verwendet werden.

Dass es nicht nötig ist, unser Logo zu ändern, ist eine gute Neuigkeit.
Autor: Jimmy Mariéthoz Direktor des Schweizer Obstverbands

Nun ist das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation gefolgt. Laut dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil muss die Schweiz das Apfelbild als Marke von Apple für Audio und Video eintragen. Ob das Institut für Geistiges Eigentum das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist offen. Es teilt auf Anfrage mit, es müsse das Urteil erst prüfen.

Die Angst des Obstverbands

Der Apple-Fall hat in den letzten Monaten für viel Wirbel gesorgt. Der Schweizer Obstverband hatte Angst, sein rotes Apfel-Logo mit dem weissen Kreuz ändern zu müssen. «Wir befürchteten, dass sich der Schutz der Marke auf alle Formen von Äpfeln erweitert», sagt Jimmy Mariéthoz, Direktor des Schweizer Obstverbands, gegenüber SRF.

Im Urteil steht nun aber, Apple habe kein Monopol auf die Form des Apfels. Andere Apfelbilder dürfen also weiterhin als Logo verwendet werden und sogar dieses bestimmte Bild eines Granny Smith darf als Inhaltsangabe auf Verpackungen abgedruckt werden.

Apple legt Wert darauf, sein Symbol – der Apfel – in verschiedenen Ausführungen zu schützen, um der ganzen Welt zu zeigen: Der Apfel gehört Apple.
Autor: Stefan Vogler Markenexperte, HWZ

Darüber zeigt sich der Obstverband erleichtert: «Dass es nicht nötig ist, unser Logo zu ändern, ist eine gute Neuigkeit», so Mariéthoz. Der Verband verzichte deshalb auf Massnahmen.

Eine verbreitete Markenstrategie

Warum Apple allerdings ein Bild schützen lässt, das es gar nicht verwendet, dazu äussert sich der Konzern nicht. Laut dem Markenexperten Stefan Vogler, der an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) einen Studiengang leitet, macht Apple das aus strategischen Gründen: «Apple legt Wert darauf, sein Symbol – der Apfel – in verschiedenen Ausführungen zu schützen, um der ganzen Welt zu zeigen: Der Apfel gehört Apple.»

Auch andere global tätige Konzerne verfolgen diese Strategie, so der Markenexperte. Denn sie hat Erfolg: «Wenn man Schulkinder in den USA nach einem ‹Apple› fragt, denken sie nicht an einen Apfel zum Essen, sondern an Informationstechnologien», sagt Vogler.

Im konkreten Fall könnte laut Rechts- und Markenexperten auch eine Rolle spielen, dass das Apfelbild ursprünglich der britischen Band Beatles gehörte. Nach einem Streit einigten sich Apple und die Beatles darauf, dass das Bild Apple gehört, die Beatles es aber im Rahmen einer Lizenz nutzen dürfen. Es könnte daher sein, dass Apple vertraglich verpflichtet ist, das Bild des Apfels zu verteidigen, auch, um weiterhin Lizenzgebühren kassieren zu können.

Rendez-vous, 10.08.2023, 12:30 Uhr

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