- Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz für Renten in der zweiten Säule für 2018 bei einem Prozent.
- Mit diesem Zins wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
- Entscheidend für die Höhe des aktuellen Mindestzinssatzes seien die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
- Für die künftige Festlegung des Mindestzinses will der Bundesrat die Entscheidungsgrundlagen bis nächsten Sommer analysieren.
- Im letzten Jahr hat er eine Senkung des Satzes von 1,25 Prozent auf 1 Prozent beschlossen.
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Markt lässt keine Erhöhung zu Bundesrat belässt Zinssatz für Renten bei 1 Prozent
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vanl, galc