Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Markt lässt keine Erhöhung zu Bundesrat belässt Zinssatz für Renten bei 1 Prozent

  • Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz für Renten in der zweiten Säule für 2018 bei einem Prozent.
  • Mit diesem Zins wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
  • Entscheidend für die Höhe des aktuellen Mindestzinssatzes seien die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
  • Für die künftige Festlegung des Mindestzinses will der Bundesrat die Entscheidungsgrundlagen bis nächsten Sommer analysieren.
  • Im letzten Jahr hat er eine Senkung des Satzes von 1,25 Prozent auf 1 Prozent beschlossen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel