Zum Inhalt springen

Maschinen für Russlands Krieg Bundesanwaltschaft verurteilt Händlerin wegen Russland-Export

Die Bundesanwaltschaft verurteilt eine Person wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz. Sie hat dem SECO beim Einholen von Ausfuhrbewilligungen falsche Angaben gemacht. Ihre Arbeitgeberin Galika AG hat die russische Kriegsindustrie über Jahre mit Schweizer Technik beliefert.

Die ehemalige Maschinenhändlerin Galika AG aus Volketswil ZH lieferte Werkzeugmaschinen in die russische Rüstungsindustrie. Nun verurteilt die Bundesanwaltschaft eine gebürtige Russin und zeichnungsberechtigte Exportmanagerin der Galika AG per Strafbefehl zu einer Busse.

Sie hatte beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ausfuhrbewilligungen beantragt und dabei «wissentlich und willentlich unrichtige Angaben» zum Endkunden gemacht. Deshalb wird sie nun wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Güterkontrollgesetz zu einer Geldstrafe von 1500 Franken verurteilt.

Es geht im Strafbefehl um Maschinen der Schweizer Firmen Fritz Studer und GF Machining Solutions. Die beiden Hersteller äussern sich nicht zum Strafbefehl. Sie hätten sich stets an die Exportkontroll- und Sanktionsregulierungen gehalten, schreibt Fritz Studer auf Anfrage.

Die untersuchten Lieferungen fanden 2020 und 2021, also vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine statt. Schon damals gab es jedoch Einschränkungen für den Export solcher Werkzeugmaschinen. Bei den Maschinen handelt es sich um sogenannte «Dual-Use»-Güter. Diese können sowohl zivil wie auch militärisch eingesetzt werden. Daher unterliegen sie strengen Ausfuhrbestimmungen.

Sanktionen gegen Russland

Box aufklappen Box zuklappen

Seit Russland 2014 die Krim annektierte, durften «Dual-Use»-Güter wie die im Strafbefehl erwähnten, hochpräzisen CNC-Maschinen nicht mehr für «militärische Zwecke» nach Russland exportiert werden. Die Sanktionen sollten die russische Rüstungsindustrie schwächen, denn diese ist abhängig von solchen Maschinen.

Exporte für «zivile Zwecke» waren damals noch zulässig, jedoch bewilligungspflichtig. Geregelt ist dies im Güterkontrollgesetz.

Seit Beginn des Angriffskriegs im Februar 2022 sind sämtliche Maschinenlieferungen nach Russland verboten.

Der Fall zeigt nun erstmals, wie die Verantwortlichen der Galika diese Regelung bewusst umgingen. Die Bundesanwaltschaft schreibt im Strafbefehl, dass die Person «vorsätzlich» handelte. Es dürfte die erste Verurteilung wegen Widerhandlung des Güterkontrollgesetzes im Zusammenhang mit Lieferungen nach Russland sein.

Händlerin Galika: Einst wichtige Lieferantin für Russland

Die Firma hatte ihren Hauptsitz in einem unscheinbaren Bürogebäude in Volketswil im Kanton Zürich. In Russland residierte die Galika AG jedoch an bester Lage und belieferte seit den 80er Jahren russische Firmen mit westlichen Werkzeugmaschinen. Das Geschäft mit Schweizer Präzisionsmaschinen schien zu florieren. Zu den Kunden gehörten auch Firmen aus der Rüstungsindustrie.

Die Galika AG – heikle Geschäfte nach Russland

Auch nach der Krim-Annektion versuchte Galika AG die russische Rüstungsindustrie weiter zu liefern. Mit dem strikten Exportverbot für Werkzeugmaschinen ab 2022 war das Geschäftsmodell bedroht. Inzwischen befindet sich die Schweizer Firma in Nachlassliquidation.

In Russland operieren nach wie vor Ableger der Galika AG. Unter anderem Namen, aber mit zum Teil gleichem Personal. Diese bieten trotz Sanktionen Maschinen von Schweizer Herstellern an und werben mit ihrer Schweizer Vergangenheit – das zeigten jüngst Recherchen von SRF Investigativ.

Lieferungen trotz Sanktionen – die SRF-Recherche

Box aufklappen Box zuklappen

Die Datenrecherche von SRF Investigativ zeigt, dass seit Beginn des Angriffskriegs 2022 bereits über 100 Werkzeugmaschinen von Schweizern Herstellern in Russland gelandet sind – zum Teil in der Rüstungsindustrie. Meist gelangten diese über die Türkei nach Russland.

Die Recherche zeigt ebenfalls, dass Ableger der Galika AG in Russland nach wie vor aktiv sind und auf ihren Webseiten auch Produkte von Schweizer Werkzeugmschinen-Herstellern anbieten.

Hier geht es zur ganzen Recherche.

Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne) thematisierte die Galika AG schon 2022 im Parlament. Die aktuelle Verurteilung sei wichtig, auch wenn das Strafmass relativ gering anmute. Es sei ein Image-Schaden für die Schweiz, der durch solche Lieferungen entstehe. «Tragisch ist, dass diese Werkzeugmaschinen wohl weiterhin im Einsatz sind und Waffen produzieren, die jetzt gegen die Ukraine eingesetzt werden», so Glättli weiter. Die Lehre sei klar: Das SECO müssen bei Dual-Use Exporten künftig viel genauer und kritischer hinschauen.

Die Verurteilte und ihr Anwalt äusserten sich bis zum Redaktionsschluss nicht zum Urteil.

Nachrichten, SRF News, 09.05.2025, 17 Uhr

Meistgelesene Artikel