«Personal und Gäste tragen ausserhalb des Beckens Masken». Das schreibt das Aargauer Gesundheitsdepartement in seinem Brief an alle Aargauer Freibäder. Man habe eine «Auslegung der BAG-Bestimmungen vorgenommen», schreibt der Kanton dazu. So wolle man den Bädern die Anpassung der Schutzkonzepte erleichtern. Die Regeln im Aargau scheinen also klar.
Die Freibäder allerdings interpretieren sie ganz unterschiedlich, wie Recherchen von SRF im Mittelland-Kanton zeigen. Viele Aargauer Freibäder gehen gemäss Umfrage davon aus, dass die «alten» Regeln gelten, aus dem letzten Sommer. Sprich: 10 Quadratmeter Platz pro Badegast, beschränkte Anzahl Gäste, keine Maskenpflicht im Freien. Zum Beispiel das Freibad in Bad Zurzach.
Dieses ist bereits seit drei Wochen geöffnet, dank geheiztem Badewasser. «In Innenräumen ist es keine Diskussion. Bei Ansammlungen müssten wir das Maskentragen kontrollieren», sagt Monika Dietsche, Betriebsleiterin des Freibads in Zurzach. Für Dietsche ist Maskentragen am Schwimmbecken also eher eine Empfehlung.
Empfehlung oder Maskenpflicht?
Anders sehen das die Verantwortlichen der grossen Freibäder in Baden und Suhr. Die Maskenpflicht sei bindend, sagt René Saurenmann, Betriebsleiter in Baden, auf Anfrage von SRF: «Es gilt bei Aktivitäten im ganzen Bereich ausserhalb des Beckens eine Maskenpflicht. Ausser man liegt ruhig auf seinem Badetuch, hier ist man von der Maskenpflicht befreit.»
Diese strenge Interpretation der Regelungen wird vom zuständigen Amt bestätigt. Irina Nüesch, Leiterin der Sektion Trink- und Badewasser beim Kanton Aargau, sagt: «Sobald man aufsteht, sich bewegt, muss man in der Badi eine Maske tragen.» Wie das genau umzusetzen ist in der Realität, das weiss allerdings niemand so genau.
Man müsste ja die Maske auf dem Weg vom Badetuch zum Bassin tragen, dann aber zum Schwimmen irgendwo ablegen. «Gerade am Beckenrand ist die Situation speziell», gibt auch Nüesch zu. «Wie kommen Personen, die schwimmen waren, wieder zu ihren eigenen Masken? Das müssen die Freibäder organisieren.»
Die Bundesvorgaben lassen also Interpretationsspielraum offen. Eine strenge Auslegung der Regelung wirft wiederum Fragen auf zur Umsetzung. Insgesamt eine schwierige Situation für die Bademeisterinnen und Bademeister.
Erfahrungen aus dem letzten Sommer
Klar ist: Seit Sommer 2020 verfügen die meisten Freibäder über Zählsysteme, um die maximal zulässige Anzahl Besucherinnen und Besucher zu kontrollieren. Abstandsregelungen sind also etabliert. Betreffend Maskenpflicht sind die Erfahrungen aus dem letzten Jahr aber nicht überall gleich.
Dazu kommt: Die aktuelle Situation ist nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar. Die Infektionszahlen lagen damals deutlich tiefer. Das letzte Wort für den Badi-Alltag im Sommer scheint deshalb noch nicht gesprochen: Der Kanton Aargau hält in seinem Schreiben an die Bäder fest, dass erneute Änderungen und Präzisierungen des BAG in den kommenden Wochen «nicht auszuschliessen seien».