Im Text zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP steht: «Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen wird für alle Ausländerinnen und Ausländer durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.»
Klar ist: Ausländerinnen und Ausländer, welche bereits in der Schweiz leben, können so lange in der Schweiz bleiben, wie die bereits erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen gültig sind.
Nicht klar ist: Was passiert mit jenen Ausländern in der Schweiz, die ihre Aufenthaltsbewilligung erneuern müssen? Es gibt zu dieser Frage unterschiedliche Antworten.
Léa Wertheimer vom Bundesamt für Migration sagt: «Der Bundesrat nimmt die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen umgehend an die Hand und wird die offenen Fragen eine nach der anderen klären. Ausländerinnen und Ausländer, welche bereits in der Schweiz leben, können in der Schweiz bleiben. Das heisst konkret, dass die bereits erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen weiterhin gelten.» Mehr kann das Bundesamt zu dieser Frage noch nicht sagen.
SVP-Nationalrat Luzi Stamm meint dazu: «Ausländer, die bereits hier sind, und ihre Aufenthaltsbewilligungen später erneuern müssen, fallen nicht unter das neue Kontingent-System. Diejenigen allerdings, die ausreisen, und wieder einreisen wollen, fallen darunter.»
Die SVP fordert, der Bundesrat müsse eine Arbeitsgruppe einsetzen, um solche und andere Fragen zu klären.