Nach dem gestrigen Entscheid des Ständerates beugte sich heute wieder die Nationalratskommission über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Sie will die Beschlüsse des Ständerats weitgehend übernehmen. Die umstrittene
Begründungspflicht fand jedoch keine Mehrheit
in der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats.
Den übrigen Elementen des ständerätlichen Umsetzungs-Konzepts stimmte die SPK zu. Dazu gehören die
Stellenmeldepflicht in Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit
, der
exklusive Zugang inländischer Arbeitsloser
zu Inseraten sowie die Pflicht für Arbeitgeber,
mit Stellensuchenden Bewerbungsgespräche durchzuführen
. Warum ein zugewiesener Bewerber nicht eingestellt wurde, müsste gemäss der Kommission jedoch nicht begründet werden.
Falls sich die Probleme am Arbeitsmarkt so nicht lösen lassen, darf das Parlament
weitergehende Massnahmen beschliessen
. Diese müssten mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sein.
Knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, lehnte es die Kommission ab, dass auch Massnahmen im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen möglich sein sollen.
Chancenlos
war in der SPK die von der SVP beantragte harte Umsetzung der Initiative mit
Kontingenten
und einem
Inländervorrang
.
Der Nationalrat hatte in der letzten Herbstsession beschlossen, die SVP-Initiative lediglich mit einer Meldepflicht für offene Stellen, dem so genannten «Inländervorrang light» umzusetzen.
Am kommenden Montag
berät er zum zweiten Mal über die Vorlage.
Bis am 9. Februar 2017
muss die SVP-Initiative umgesetzt werden. Das verlangt die Verfassung und ist Bedingung für die Teilnahme der Schweiz an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020.
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