- Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats kritisiert den Bundesrat dafür, zu Beginn der Corona-Pandemie Bussen für unerlaubte Grenzübertritte ohne ausreichende Rechtsgrundlage verteilt zu haben.
- Sie regt eine verbesserte Behördenkoordination und -kommunikation an.
- Die Landesregierung hatte die Rechtmässigkeit der verteilten Bussen am Zoll im vergangenen Jahr bekräftigt.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat die Bussenpraxis der Eidgenössischen Zollverwaltung vom Frühjahr 2020 untersucht, weil zahlreiche Beanstandungen gegen die Bussen eingingen.
Die Kommission kommt in ihrem Bericht zum Schluss: Zu Beginn der Pandemie, als der Bundesrat den Einkaufstourismus verbot, habe keine genügende Rechtsgrundlage bestanden für die Bussen. Die Massnahme des Bundesrats letztes Jahr diente dazu, die Ausbreitung des Virus zu bremsen.
Unverständnis bei Betroffenen
Doch bei den Betroffenen, die gebüsst wurden, weil sie im Ausland eingekauft oder Familienangehörige besucht hatten, stiessen die Bussen auf Unverständnis. Nach einigen Wochen, Mitte April 2020, wurden die Bussen dann ausdrücklich in der Covid-19-Verordnung festgehalten.
Damit habe sich die Situation rechtlich geklärt, hält Matthias Michel, Zuger FDP-Ständerat und Mitglied der GPK, heute fest: «Das Ziel ist, in Zukunft zu vermeiden, dass es hier Unsicherheiten gibt, dass der Staat sich nicht richtig verhält. Deshalb unsere Empfehlung, die Rechtsgrundlagen zu klären.»