- Laut Bundesgericht haben die Verlagshäuser Tamedia und Espace Media ab dem 4. November 2009 an einer persönlichkeitsverletzenden Medienkampagne rund um Hirschmanns Verhaftung mitgewirkt.
- Für den Durchschnittsleser handle es sich um eine «übermässige Einmischung» und Blossstellung: «Diese Persönlichkeitsverletzung lässt sich nicht mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse rechtfertigen.»
- Mit den Berichten sei Carl Hirschmann seines Rechts beraubt worden, selbst darüber zu bestimmen, welche Informationen über ihn und sein Leben die Öffentlichkeit erfahren sollte.
- Zur Klärung verschiedener Punkte weist das Bundesgericht den Fall erneut an das Handelsgericht des Kantons Zürich zurück.
Carl Hirschmann hatte 2011 gegen die Medienunternehmen Tamedia und Espace Media (u.a. «Berner Zeitung») Klage erhoben. Er machte insbesondere geltend, dass er in seiner Persönlichkeit durch mindestens 140 Berichte in Medien der beiden Unternehmen widerrechtlich verletzt worden sei.
Neu zu beurteilen sei Carl Hirschmanns Klage auch hinsichtlich seiner Forderung auf Herausgabe des Gewinns, den die Verlagshäuser durch ihr verletzendes Verhalten erzielt haben sollen. Zudem will Hirschmann eine Genugtuung für den seelischen Schmerz, den er infolge der Persönlichkeitsverletzungen erlitten haben soll.