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Mehr Transparenz bei Aktien Aktionäre sollen mit Namen zu ihren Investments stehen

  • Inhaberaktien soll es nicht länger geben. Die bestehenden sollen in Namenaktien umgewandelt werden, schlägt der Bundesrat vor.
  • Er will damit eine Empfehlung der OECD umsetzen.
  • Der Bundesrat hatte die Abschaffung von Inhaberaktien bereits 2005 vorgeschlagen. 2016 hat das Parlament die Bestimmungen zu den Inhaberaktien angepasst.
  • Das «Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen» kritisierte jedoch, die neuen Regeln stellten nicht sicher, dass die Identifikation der Inhaberaktionäre innerhalb der festgelegten Frist erfolge.

Der Unterschied

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Bei Inhaberaktien kann der Eigentümer anonym bleiben. Früher wussten selbst die Gesellschaften die Namen ihrer Aktionäre nicht. Heute müssen sie ein Register führen. Namensaktien hingegen lauten auf den Namen des Aktionärs und müssen entsprechend übertragen werden. Beide Aktienarten machen ihre Besitzer zu Miteigentümern an einem Unternehmen.

Die Zahl der Inhaberaktien ist bereits rückläufig: Der Anteil von Aktiengesellschaften, deren Aktienkapital aus Namenaktien besteht, ist seit 2014 von 73 Prozent auf 88 Prozent gestiegen.

Pflicht zur Meldung

Der Bundesrat schlägt auch ein Sanktionssystem für den Fall vor, dass Aktionäre ihre Pflicht zur Meldung von wirtschaftlich berechtigten Personen verletzen – oder Gesellschaften ihre Pflicht zur Führung von Verzeichnissen.

Die Vernehmlassung dazu dauert bis zum 24. April. Die Vorlage, die der Bundesrat anschliessend dem Parlament vorlegt, wird auch den Umgang mit gestohlenen Daten regeln.

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