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Mehrwertsteuer auf Billag Eine Rechtsgrundlage für die Rückzahlung muss her

  • Die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuerbeträge auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren sollen zurückbezahlt werden können.
  • Der Bundesrat muss dafür aber eine gesetzliche Grundlage schaffen.
  • Beide Kammern haben einer entsprechenden Motion zugestimmt.
  • Eine andere Motion, die eine Rückzahlung rückwirkend auf fünf Jahre vorsah, lehnt der Ständerat ab – sie schränke den Spielraum ein.

Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen.

2017 hielt das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen fest, das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) habe die Steuer von 2,5 Prozent zu Unrecht auf die Gebührenzahler überwälzt und sich somit ungerechtfertigt bereichert. Der Bund müsse die Steuer rückwirkend zurückerstatten.

Das Bakom hat gegen diese Urteile beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. 30'000 Rückzahlungsgesuche sind derzeit bei der Billag sistiert, davon stammen 26'000 von Konsumentenorganisationen und 4000 von Einzelpersonen.

Ball liegt beim Bundesgericht

Nun macht auch das Parlament Druck. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG) mit 37 zu 1 Stimmen überwiesen. Diese verlangt, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schafft, damit die Mehrwertsteuer an die Konsumenten zurückbezahlt werden kann.

Billag-Couvert, aufgerissen
Legende: Noch ist unklar, für wie viele Jahre die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden muss. Keystone

Auch Bundesrätin Doris Leuthard war einverstanden mit der Motion. Diese biete den nötigen Handlungsspielraum. Der Ball liege nun beim Bundesgericht: Es müsse die Frage der Rückerstattung zuerst abschliessend beurteilen.

Zwei ähnliche Anliegen abgelehnt

Zu weit geht dem Ständerat dagegen eine Motion der nationalrätlichen Fernmeldekommission. Diese verlangt, dass die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Das Problem: Sollte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen, müsste die Rückerstattung über zehn Jahre erfolgen. Die Motion könnte also in Widerspruch zur Rechtsprechung geraten, warnte Leuthard.

Mit der gleichen Begründung lehnte der Ständerat auch eine Standesinitiative des Kantons Genf stillschweigend ab. Diese geht nun noch an den Nationalrat.

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