Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Mehrwertsteuer und Lohn 13.-AHV-Finanzierung: Ständeratskommission begrüsst Mischlösung

  • Die Ständeratskommission ist von ihrem ursprünglichen Plan zur Finanzierung der 13. AHV-Rente abgerückt, will aber weiterhin an zusätzlichen Lohnprozenten festhalten.
  • Sie senkt aber dank der zuletzt guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds den Umfang der Erhöhungen von 0.4 auf 0.3 Prozentpunkte.
  • Zudem beantragt sie neu, die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare separat zu regeln.

Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente zeichnet sich noch keine unmittelbare Lösung ab. Die zuständige Ständeratskommission ist aber von ihren Maximalforderungen abgerückt und hat einen Kompromissvorschlag präsentiert.

Die 13. AHV-Rente

Box aufklappen Box zuklappen

Am 3. März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer 13. Altersrente beschlossen. Ab dem Jahr 2026 wird deshalb jedes Jahr im Dezember eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt.

Vier bis fünf Milliarden Franken sind dafür jährlich nötig. Seit bald zwei Jahren sucht die Politik nach Lösungen.

Anfang der Woche warnte Compenswiss-Verwaltungsratspräsident Manuel Leuthold davor, sich Zeit zu lassen. Je mehr die Zusatzfinanzierung hinausgezögert würde, desto teurer werde sie. Schrumpfe das Polster des AHV-Ausgleichsfonds, werde auch die Rendite kleiner.

Unterschiedliche Konzepte

Der Bundesrat möchte die Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte erhöhen, um die Lücke zu stopfen. Der Nationalrat stimmte dem zu, will die Erhöhung aber bis Ende 2030 befristen.

Älteres Paar spaziert, hält Händchen.
Legende: Vier bis fünf Milliarden Franken sind für die Finanzierung der 13. AHV jährlich nötig. Keystone/ DOMINIC STEINMANN

Anders der Ständerat, der bisher eine Mischlösung vorschlug, um den Rentenzuschlag zu finanzieren: mit höherer Mehrwertsteuer und höheren Lohnbeiträgen. Dabei wollte er gleichzeitig auch den Ehepaar-Plafonds bei der AHV abschaffen oder erhöhen.

In der Frühjahrssession im März ist nun wieder der Ständerat am Zug. Seine vorberatende Kommission hat nun einen abgespeckten Finanzierungsplan aufs Tapet gebracht.

Weniger starke Erhöhung

Der neue Vorschlag sieht weiterhin eine Mischlösung vor. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) will also neben einer Mehrwertsteuererhöhung weiterhin an zusätzlichen Lohnprozenten festhalten.

Dank der zuletzt guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den vergangenen zwei Rechnungsjahren sollen die Erhöhungen aber moderater ausfallen. Konkret sieht die SGK-S vor, die Lohnbeiträge um 0.3 statt 0.4 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0.4 statt 0.5 Prozentpunkte zu erhöhen. Dieser Entscheid fiel gemäss Mitteilung mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung.

Zudem beantragt die Ständeratskommission neu, die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare separat zu regeln.

Intervention bei tiefem Fondsstand

Auch in einem anderen Punkt bewegt sich die Ständeratskommission auf den Nationalrat zu. Demnach sollen die Reserven des AHV-Ausgleichsfonds nicht unter hundert Prozent einer Jahresausgabe sinken dürfen. Die SGK-S beantragt neu den Beibehalt der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung. Der Ständerat hatte nach der ersten Beratung der Vorlage beschlossen, diesen Zielwert auf achtzig Prozent zu senken.

Festhalten will die Kommission aber am Interventionsmechanismus. Demnach müsste der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen unterbreiten, wenn der Fonds dauerhaft unter die Marke von hundert Prozent fällt. Sollte der Fonds unter achtzig Prozent einer Jahresausgabe sinken, müsste der Bundesrat automatisch eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0.3 Prozentpunkte vornehmen.

Diskutieren Sie mit:

SRF 4 News, 20.2.2026, 12 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel