- In gut einem Jahr erhalten Pensionierte in der Schweiz erstmals eine 13. AHV-Rente.
- Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass sie im Dezember 2026 ausbezahlt wird – als Zuschlag zur Rente für den Monat Dezember.
Die AHV-Ausgleichskassen werden den Rentnerinnen und Rentnern die 13. Altersrente erstmals im Dezember 2026 überweisen, als Zuschlag zur Altersrente für den Monat Dezember.
Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrenten, wie der Bundesrat weiter schreibt. Bei der Berechnung werden Kinder- oder Zusatzrente sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV21 nicht berücksichtigt.
Keinen Einfluss auf Ergänzungsleistungen
Anspruch auf die 13. Altersrente haben Personen, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.
Das Schweizer Stimmvolk hatte die 13. AHV-Rente im März 2024 beschlossen. Deren Finanzierung ist noch nicht abschliessend geklärt. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.