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Wirtschaftsfreiheit oder Gefährdung von Menschenleben?
Aus SRF 4 News aktuell vom 12.04.2017.
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Alkoholverkauf an der Autobahn «Menschenleben gehen vor»

Auf Autobahn-Raststätten in der Schweiz darf kein Alkohol verkauft werden. Das will die Kommission des Nationalrats ändern. Philipp Hadorn, der Präsident des «Blauen Kreuzes», hält das für gefährlich.

Philipp Hadorn

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Philipp Hadorn ist SP-Nationalrat und Präsident der christlich geprägten Alkohol- und Suchtpräventions-Organisation «Blaues Kreuz». Er sitzt in der Komission für Verkehr und Fernmeldewesen, die den Vorstoss beschlossen hat.

SRF News: Das «Blaue Kreuz» wirft der Komission für Verkehr und Fernmeldewesen vor, mehr Wert auf Wirtschaftsinteressen zu legen als auf den Schutz von Menschen. Sind diese harten Worte ernst gemeint?

Philipp Hadorn: Ja. Auf den Raststätten Alkohol auszuschenken war bisher ein Tabu. Es würde Leben gefährden.

Was wäre so gefährlich daran?

Wir wissen, dass Alkohol im Strassenverkehr zu mehr Unfällen führt. Das ist erwiesen, wir wissen es aus mehreren Unfallstudien. Auf der Autobahn, wo bereits höhere Geschwindigkeiten gelten, würde es den Verkehr gefährden. Der Vorstoss ist damit den Präventionsmassnahmen des Bundes entgegengesetzt.

Dass Alkohol im Strassenverkehr gefährlich ist, ist auch den Autofahrern bewusst. Zählt es da nicht zur Eigenverantwortung, dass die Verkehrsteilnehmer wissen, dass sie an der Autobahnraststätte nichts trinken sollten?

Das wäre grundsätzlich schön. Da könnte man aber auch gerade noch die Promillegrenze und die Geschwindigkeitsgrenze aufheben. Eigentlich wissen wir aber, dass es Grenzen braucht in unserer Gesellschaft. Das Verbot an den Raststätten aufzuheben, wäre ein Signal in die falsche Richtung. Es würde die Wenigen, die nicht damit umgehen können in Gefahr bringen – und damit auch die Anderen.

Die Frage ist: Wollen wir liberale Glaubensbekenntnisse herunterbeten oder die Verkehrsteilnehmer schützen.

Ist es nicht paradox, dass man an Autobahnraststätten keinen Alkohol kaufen kann, aber nach jeder Ausfahrt problemlos dazu kommt?

Das ist vielleicht gerade der Unterschied. Wenn man sich von der Autobahn absetzt, ist die Chance grösser, dass man Alkohol, den man kauft, nicht sofort konsumiert. Einkäufe müssen wir nicht grundsätzlich noch auf der Autobahn ermöglichen.

Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission ist der Meinung, dass dieses Verbot ein Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit sei. Dem stimmen Sie nicht zu?

Es ist selbstverständlich eine Einschränkung des Wettbewerbs. Die Frage ist: Wollen wir liberale Glaubensbekenntnisse herunterbeten oder den Schutz der Verkehrsteilnehmer sichern. Ich denke, die Leben gehen vor. Neben den persönlichen Auswirkungen muss man übrigens auch die katastrophalen Kostenauswirkungen bedenken, die jeder Unfall hat. Nicht zu vergessen ist zudem, dass wir eine Viertelmillion alkoholkranke Menschen haben in der Schweiz. Die Meisten von ihnen sind zwar nicht motorisiert. Diejenigen, die es sind, gilt es aber zu schützen.

Jeder Unfall ist einer zu viel und es geschehen viele Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Reicht ein Alkoholverbot auf Autobahnraststätten dafür aus?

Nein, die Präventionsmassnahmen sind in unserem Land bemerkenswert – aber aus unserer Sicht immer noch ungenügend. Wir sind auch für Werbeverbote. Alkohol im Verkehr ist eine Gefahr, das ist erwiesen. Da gilt es, Präventionsmassnahmen zu treffen. Es laufen gute Kampagnen, aber jeder Unfall ist einer zu viel und es geschehen viele Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Das Gespräch führte Melanie Pfändler

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